t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Kann man eine Riester-Rente vererben?


Gut zu wissen
Kann man eine Riester-Rente vererben?

am (CF)

Aktualisiert am 15.02.2012Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Grundsätzlich lässt sich das im Rahmen einer Riester-Rente angesparte Guthaben vererben. Dabei sind verschiedene Sonderfälle zu beachten. Worum es dabei genau geht, erfahren Sie hier.

An Ehepartner oder Kind vererben

Verstirbt ein Riester-Vertragsnehmer, kann sein angespartes Guthaben auf den Riester-Renten-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden. Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn das Kind noch zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist. Werden die Voraussetzungen erfüllt, können die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile behalten werden.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber, dass es spätestens ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr möglich ist, einen neuen Riester-Renten-Vertrag abzuschließen. Ein älterer Ehepartner kann also im Todesfall des Riester-Vertragsnehmers nicht einfach einen neuen Vertrag für sich selber abschließen, sofern er bereits über 60 Jahre alt ist. (Riester-Rente kündigen: Ist das möglich?)

Anderweitige Vererbung nur mit Nachteilen

Möchten Sie das angesparte Guthaben nicht an den Ehepartner oder das Kind vererben, sondern an eine andere Person, müssen im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Beachten Sie auch, dass viele Riester-Renten-Angebote lediglich die sogenannte „förderungsschädliche Übertragung“ auf den Ehepartner oder das Kind vorsehen. Im Zuge dessen gehen alle anderen Hinterbliebenen in der Regel leer aus.

In diesem Zusammenhang fällt der Hinterbliebenenschutz beim Produkt Riester-Fondssparplan deutlich besser aus. Verstirbt der Fondssparplan-Vertragsnehmer beispielsweise zwischen dem 60. und dem 85. Lebensjahr, wird das noch vorhandene Fondsguthaben vererbt, das noch nicht durch Rentenzahlungen aufgebraucht wurde. (Rentenbescheid prüfen: So gehen Sie gegen falsche Rentenbescheide vor)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website