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Rente in Deutschland: Schon ab 1225 Euro kommt das Finanzamt


Renten-Besteuerung
Finanzamt kommt jetzt schon ab 1225 Euro Rente

Von t-online
Aktualisiert am 13.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Immer mehr Ruheständler müssen auf ihre Rente Steuern zahlenVergrößern des BildesImmer mehr Ruheständler müssen auf ihre Rente Steuern zahlen (Quelle: dpa-bilder)
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Die Zahl steuerpflichtiger Rentner in Deutschland steigt immer weiter an - gleichzeitig sinkt die Einkommensgrenze, ab der die Ruheständler ans Finanzamt bezahlen müssen. Nach Angaben der "Bild"-Zeitung sind 2014 nun erstmals auch Neurentner betroffen, die in ihrem Berufsleben weniger als den Durchschnittslohn verdient haben.

Die Zeitung beruft sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach liegt die Steuergrenze für alleinstehende Neurentner ohne weitere Einkünfte nun bei einer Bruttorente von 1225 Euro im Monat, bei Paaren ist der Betrag doppelt so hoch. Das sei erstmals weniger als die sogenannte Eckrente von 1266,30 Euro, die nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst erzielt wird.

Nachgelagerte Besteuerung macht sich bemerkbar

Vor zehn Jahren hätten Single-Rentner erst ab 1599 Euro und Senioren-Paare erst ab 3198 Euro Monatsrente Steuern zahlen müssen. Grund ist das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Seitdem wird die Rente zunehmend nachgelagert besteuert, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Der zu versteuernde Anteil ergibt sich aus dem Jahr des Rentenbeginns. 2005 mussten zunächst 50 Prozent versteuert werden. Seitdem steigt dieser Teil jährlich um zunächst zwei Prozentpunkte (bis 80 Prozent) und dann um einen Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent erreicht werden. Die Neurentner jenes Jahres müssen also ihre Rente voll versteuern. Für die früheren Rentenjahrgänge gilt außerdem: Der steuerfreie Anteil der Rente wird betragsmäßig festgeschrieben und ändert sich nicht mehr. Wird also die Rente erhöht, erhöht sich ausschließlich der zu versteuernde Anteil.

Einheitliche Besteuerung angemahnt

Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte bemängelt, dass Beamtenpensionen und gesetzliche Rente unterschiedlich besteuert werden. Beamte mussten ihre Pensionen voll versteuern, während die Rente unversteuerte Elemente enthielt. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden während des Berufslebens Altersvorsorgeaufwendungen zu einem immer größer werdenden Teil von der (vorgelagerten) Besteuerung befreit.

Aufgrund des steigenden Anteils, der versteuert werden muss, sind automatisch auch immer mehr Rentner steuerpflichtig. Während 2004 knapp 1,8 Millionen der insgesamt etwa 20 Millionen Ruheständler Steuererklärungen abgeben mussten, stieg ihre Zahl bis 2008 bereits auf 2,8 Millionen, wie "Bild" schreibt.

Steuer relativ gering

Der Steuerbetrag selbst dürfte für die meisten Rentner vorerst noch überschaubar bleiben. Denn von der Bruttorente wird nicht nur der steuerfreie Anteil abgezogen. Die Ruheständler können auch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro, eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro und Vorsorgeaufwendungen von 1286 Euro im Jahr abziehen. Damit ergibt sich bei einer Bruttorente von 1225 Euro für den Neurentner des Jahres 2014 eine Steuer von 30 Euro für das gesamte Jahr. Paare zahlen demzufolge 60 Euro. Für die Neurentner von 2013 sind die 1225 Euro dagegen noch komplett steuerfrei.

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