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Renten-Tipp: Als Rentner in die Pflicht-Krankenversicherung wechseln


Als Rentner in die Pflicht-Krankenversicherung wechseln

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 24.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Neurentner, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können einen formlosen Antrag stellen, um in die Pflichtversicherung zu wechseln.Vergrößern des BildesNeurentner, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können einen formlosen Antrag stellen, um in die Pflichtversicherung zu wechseln. (Quelle: Maurizio Gambarini/dpa./dpa)
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Zurück in die Pflichtversicherung? Das können Rentner, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Personen, die Voraussetzung für die Pflichtversicherung erfüllen, können unter Umständen Geld sparen.

Rentner, die in die Pflichtversicherung wechseln wollen, sollten die zuständige gesetzliche Krankenkasse bitten, die Vorversicherungszeit zu prüfen. Das rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Denn nur bei Neurentnern prüft die Krankenkasse automatisch die Vorversicherungszeit, wenn der Rentenantrag gestellt wird.

Privat oder freiwillig krankenversichert?

Wer bereits als Rentner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann dort einen formlosen Antrag stellen. Privat krankenversicherten Rentnern empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung dagegen, sich an ihre letzte gesetzliche Krankenkasse zu wenden.

Rentner, die bislang freiwillig krankenversichert sind, können in die Pflichtversicherung wechseln, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dafür müssen sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert spielt dabei keine Rolle. Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder.

Nicht freiwillig, sondern als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, kann für Rentner von Vorteil sein, wenn sie neben der gesetzlichen Rente zum Beispiel Miet- oder Zinseinnahmen haben.

Info
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass es für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen gibt, zum Beispiel für anerkannte Vertriebene beziehungsweise Spätaussiedler. Für diese ist keine Vorversicherungszeit erforderlich.

Verwendete Quellen
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