t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Kein Markenschutz für Rubik's Zauberwürfel


EU-Gericht entscheidet
Kein Markenschutz für Rubik's Zauberwürfel

Von afp
24.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Jugendlicher löst einen Zauberwürfel: Die 1999 eingetragene und von der deutschen Firma Simba Toys angefochtene Marke wurde 2017 zu Recht gelöscht.Vergrößern des BildesEin Jugendlicher löst einen Zauberwürfel: Die 1999 eingetragene und von der deutschen Firma Simba Toys angefochtene Marke wurde 2017 zu Recht gelöscht. (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Geübte schaffen den Rubik's Cube angeblich unter fünf Sekunden – aber der Streit über europäische Markenrechte an dem dreidimensionalen Puzzle zieht sich nun schon über 14 Jahre. Nun hat das EU-Gericht in Luxemburg eine Entscheidung gefällt.

Der als "Rubik's Cube" bekannte Zauberwürfel kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Europäischen Markenamts Euipo, das die Unionsmarke für nichtig erklärt hatte. Die Richter begründeten dies damit, dass die Drehbarkeit der einzelnen Würfelteile wesentliches Merkmal des Zauberwürfels sei. Eine solche technische Lösung kann nicht als Marke geschützt werden.

Was ist vorgefallen?

Der Entscheidung des EU-Gerichts war ein jahrelanger Rechtsstreit um den Markenschutz vorausgegangen. Der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beantragte bereits im Jahr 2006 die Löschung der Marke, weil technische Funktionen wie die Drehbarkeit der Würfelteile nicht geschützt werden könnten.

Das EU-Gericht wies zwar zunächst im Jahr 2014 die Klage des Spielzeugherstellers ab, doch dieses Urteil hob der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz im Jahr 2016 auf. Daraufhin erklärte schließlich das Europäische Markenamt Euipo die Marke für nichtig.

Dagegen klagte das Unternehmen Rubik's erneut vor dem EU-Gericht. Die Luxemburger Richter wiesen diese Klage jedoch nun ab und bestätigten die Entscheidung des Euipo. Gegen dieses Urteil können erneut Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden, die aber vorher zugelassen werden müssen. Der Zauberwürfel wurde 1974 vom ungarischen Ingenieur Erno Rubik erfunden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website