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Insolvenz bei Air Berlin: Deshalb sind die Piloten-Kündigungen unwirksam


Kaum Hoffnung auf Nachzahlung
Bundesarbeitsgericht erklärt Kündigungen der Air-Berlin-Piloten für unwirksam

Von afp, dpa
13.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Urteil: Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Piloten für unwirksam erklärt.Vergrößern des BildesUrteil: Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Piloten für unwirksam erklärt. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Die Kündigungen der Piloten der insolventen Air Berlin sind unwirksam. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Hoffnung auf nennenswerte Nachzahlungen können sich betroffene Piloten aber dennoch wohl kaum machen.

Die Fluggesellschaft Air Berlin war im August 2017 in die Insolvenz gegangen. Über 6.000 Arbeitnehmer verloren in der Folge ihre Arbeit. Viele von ihnen zogen daraufhin vor Gericht.

So machten zahlreiche Piloten vorrangig geltend, Air Berlin sei gar nicht komplett aufgegeben worden, sondern zumindest teilweise auf andere Fluggesellschaften übergegangen. Daher seien die Kündigungen unwirksam. Zudem sei die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft gewesen.

Bundesarbeitsgericht gab Piloten recht

Aus dem zweiten Grund gab nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mehreren Piloten recht (Az: 6 AZR 146/19). Hintergrund ist, dass Unternehmen Massenentlassungen bei der zuständigen örtlichen Arbeitsagentur anmelden müssen. Diese soll dadurch die Gelegenheit bekommen, sich auf die anstehenden Vermittlungen vorzubereiten.

Maßgeblich für eine solche Massenentlassungsanzeige ist der jeweilige Betrieb. Air Berlin hatte seine Anzeige auf den "Betrieb Cockpit" bezogen, weil für die Piloten ein eigenständiger Tarifvertrag besteht.

Doch darauf kommt es nicht an, wie nun das BAG urteilte. Air Berlin sei nach "Stationen" organisiert und der Kläger des Leitfalls der "Station Düsseldorf" zugeordnet gewesen. Für ihn und seine örtlichen Kollegen habe die Massenentlassungsanzeige daher bei der Agentur für Arbeit in Düsseldorf erfolgen müssen.

Piloten können sich kaum Hoffnung machen

Zudem hätte sich die Anzeige nicht auf das Cockpitpersonal beschränken dürfen, sondern auf das Boden- und Kabinenpersonal erfassen müssen. Im Mai 2020 will das BAG entscheiden, ob das Pilotenurteil daher auch auf das Kabinenpersonal übertragbar ist. Klagen von Flugbegleitern auf eine Abfindung hatte das BAG im Januar 2020 abgewiesen.

Viel Hoffnung auf Geld können sich die Piloten und gegebenenfalls auch das Kabinenpersonal aber nicht machen. Denn der Insolvenzverwalter gab bereits zwei sogenannte Masseunzulänglichkeitsanzeigen ab. Dies bedeutet, dass das bislang verfügbare Geld nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Für Arbeitnehmer und andere Gläubiger bliebe dann erst recht nichts übrig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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