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Liefersperre schon ab 100 Euro Stromschulden


Immobilienmarkt
Licht aus: Liefersperre schon ab 100 Euro Stromschulden

Von dapd, t-online
05.07.2012Lesedauer: 3 Min.
Schon ab 100 Euro Stromschulden riskiert man im Dunkeln zu sitzenVergrößern des BildesSchon ab 100 Euro Stromschulden riskiert man im Dunkeln zu sitzen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Obwohl die Kosten für Strom und Heizung seit Jahren nur die Richtung nach oben kennen, sollten Verbraucher beim Bezahlen der Kosten nicht nachlässig sein - auch wenn das Geld knapp ist. Denn schon bei 100 Euro Rückstand kann der Versorger die Leitung kappen.

Vor fünf Jahren war Strom noch gut 25 Prozent billiger. Heute muss ein Vier-Personen-Haushalt dafür im Schnitt etwa 247 Euro mehr aufbringen - und das gelingt nicht immer. Die Folge: Etwa zwei Millionen Menschen mit Energieschulden sitzen mittlerweile mindestens einmal im Jahr zeitweise im Dunkeln und in der Kälte, wie Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher schätzt. Amtliche Zahlen gibt es nicht. 2011 hatten Stromversorger allein in Sachsen offene Forderungen von rund 30 Millionen Euro, wie eine neue Umfrage der Verbraucherzentrale in Leipzig ergab. In anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus.

Bei Geldknappheit selbst aktiv werden

Die "Energiearmut" werde weiter zunehmen, ist Werner Just von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände besorgt. Doch was tun, wenn das Geld nicht mehr reicht?

Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sofort versuchen, die eigenen Ausgaben grundsätzlich zu überprüfen, rät Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer sich frühzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle oder Verbraucherzentrale wendet, hat gute Karten, seine finanzielle Schieflage in den Griff zu kriegen und Sparpotenzial auszuloten.

Wichtig ist: Strom und Heizkosten sollten wie die Miete unbedingt weiterbezahlt werden. "Diese Ausgaben haben Vorrang, das ist existenziell", sagt Schuldenexperte Just. Betroffene sollten mit Abschlagszahlungen oder der Endrechnung am besten gar nicht erst in Verzug geraten.

Nicht aus Scham bei Kerzenlicht sitzen

Bevor ein Bürger in Finanznot seine Zahlungen für die Energierechnung einstellt, sollte er immer das Gespräch mit dem Versorger suchen, rät Weinreuter. Nach seinen Erfahrungen sind viele Versorger bereit, Ratenzahlungen zu akzeptieren - vor allem, wenn der säumige Kunde zum ersten Mal darum bittet. "Aus Scham bei Kerzenlicht zu leben, statt um Unterstützung zu bitten, ist der falsche Weg", sagt auch Just. Auf einen Teilerlass der Schulden brauche aber niemand zu hoffen.

Kann das Geld für die Stromrechnung nicht aufgebracht werden, sind Konsequenzen unausweichlich. Sprich: Der Strom wird abgestellt. Eine Liefersperre darf bei "erheblichen Zahlungsrückständen" verhängt werden - und die bestehen eben schon ab etwa 100 Euro, wie Just erläutert. Ist das passiert, ist oft auch Schluss mit der Heizung, zumindest, wenn der Schuldner in einer Wohnung mit Etagenheizung oder im Einfamilienhaus wohnt. Denn die Heizungspumpe braucht auch Strom.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Vor einer Liefersperre werden allerdings noch Mahnungen verschickt, häufig zwei. Reagiert der Kunde nicht, wird ihm das Abschalten angekündigt. Vier Wochen später bekommt er einen konkreten Termin genannt. Drei Werktage vorher wird er nochmals darauf hingewiesen - und dann kommt der Techniker und klemmt die Leitungen ab. Die Sperre hält so lange an, bis die Schulden beglichen sind. Dazu kommen immer noch die circa 200 Euro Extra-Kosten fürs Sperren und Entsperren.

Sind die Folgen der Sperre unverhältnismäßig, wen zum Beispiel eine Familie auf einem Campingkocher kochen müsste, kann sie beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, wie Just erläutert. Damit kann ein Versorger dazu verpflichtet werden, weiter Energie zu liefern. Betroffene brauchen dazu keinen Anwalt, sollten sich aber von einem Rechtspfleger am Gericht helfen lassen. Aber: Die Energieschulden lösen sich damit nicht in Luft auf, sondern werden nur etwas aufgeschoben.

Das Sozialamt kann helfen

Auch die Sozialleistungsträger könnten unter Umständen bei akuter Notlage einspringen. Möglich ist, beim Sozialamt die Übernahme von Energieschulden nach Paragraf 34 Sozialgesetzbuch XII zu beantragen. "Das Problem ist immer, dass die Leute die Mahnungen der Versorger ignorieren und erst dann kommen, wenn der Strom schon weg ist", sagt Just. Nur wer rechtzeitig Hilfe suche, könne den Schaden noch einigermaßen begrenzen.

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