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Kindergeldzuschlag: Wer den Bonus als Erster bekommt – und wann


300 Euro extra
Auszahlungstermin für Kinderbonus steht – wer ihn zuerst bekommt

Von dpa-afx
Aktualisiert am 17.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Kind auf einem Spielplatz (Symbolbild): In der Corona-Krise gibt es 300 Euro pro Kind zusätzlich von der Regierung.Vergrößern des BildesEin Kind auf einem Spielplatz (Symbolbild): In der Corona-Krise gibt es 300 Euro pro Kind zusätzlich von der Regierung. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Im Juni hat die Bundesregierung einen Kindergeldzuschlag von 300 Euro beschlossen. Jetzt steht fest, wann er ausgezahlt wird. Das Geld bekommen aber nicht alle Familien gleichzeitig.

Die Familienkassen beginnen am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Zeitungen der Funke Mediengruppe mit. Die erste Bonusrate von 200 Euro wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober.

Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, ist man am 7. September dabei. Die Endziffern 1 bis 9 werden im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen kindergeldberechtigte Kinder und junge Menschen, denen auch der Kinderbonus zusteht.

Kinderbonus kommt nicht bei allen an

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte den Funke-Zeitungen: "Das ist für viele Familien eine willkommene Finanzspritze. Gerade in Familien, die jeden Euro umdrehen müssen, macht der Kinderbonus die Entscheidung etwas leichter, für die Kinder doch etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen." Das helfe auch kurzfristig der Konjunktur.

Für den Bonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Profitieren sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet werden. Bei der Steuer wird die Bonuszahlung aber mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, wodurch hohe Einkommen am Ende nichts von der Sonderzahlung haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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