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Neue Pflicht für Banken: Das ändert sich für Sparer


Neue Pflicht für Berater – was Sparer jetzt wissen sollten


Aktualisiert am 29.07.2022Lesedauer: 4 Min.
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Ein Paar lässt sich beraten (Symbolbild): Bei der Anlageberatung geht es nicht mehr nur um Rendite und Risiko, sondern auch um Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung.Vergrößern des Bildes
Ein Paar lässt sich beraten (Symbolbild): Bei der Anlageberatung geht es nicht mehr nur um Rendite und Risiko, sondern auch um Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. (Quelle: Paperkites/getty-images-bilder)

Ab dem 2. August müssen Bankberater und Versicherungsvermittler ihre Kunden fragen, ob sie grün investieren wollen. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.

Die Deadlines sind gesetzt: Bis 2050 will die Europäische Union klimaneutral sein, Deutschland sogar schon fünf Jahre früher. Damit das gelingt, muss sich vor allem die Wirtschaft wandeln. Ein gigantischer Umbau ist nötig und für den braucht es Geld. Geld, das nicht nur vom Staat kommen soll.

Auch Privatleute sollen mit anpacken – indem sie dort investieren, wo es dem Klima und der Umwelt nutzt. Das wollen ohnehin schon viele: Im vergangenen Jahr ist die Summe, die in Deutschland in nachhaltigen Geldanlagen steckt, um 50 Prozent gestiegen. Ein Trend, der nun durch eine neue EU-Vorgabe weiteren Auftrieb bekommen könnte.

Vom 2. August an sollen Finanzberater ihre Kunden fragen, ob sie ihr Geld nachhaltig anlegen möchten. Wir erklären, was das für Sie als Sparer und Versicherte bedeutet, welche Probleme es noch gibt und woran Sie überhaupt nachhaltige Produkte erkennen.

Was ändert sich bei der Anlageberatung?

Bisher lief es idealerweise so: Wer sein Geld anlegen wollte, ging mit einem Finanzberater seinen finanziellen Status quo durch. Dabei wurden Fragen geklärt wie "Wie viel Geld steht überhaupt für die Anlage zur Verfügung?", "Worin steckt bereits Geld?", "Zu welchem Zweck soll das Geld angelegt werden?". Kein zwingender Teil der Beratung war es, die Kunden nach ihren Vorlieben in Sachen Nachhaltigkeit zu fragen. Das ändert sich nun.

Egal ob Investmentfonds, Aktie oder Rentenprodukt – Bankberater und Versicherungsvermittler sind ab dem 2. August verpflichtet, Kunden zu fragen, ob sie mit ihrem Geld auch Gutes für Umwelt und Gesellschaft tun wollen. Ist dem so, müssen sie ihnen entsprechende Produkte anbieten.

Die Regelung ist Teil einer ganzen Reihe neuer EU-Vorgaben, die unter dem Kürzel "Mifid II" schrittweise in Kraft treten. Die EU will Nachhaltigkeit damit als weiteres Auswahlkriterium neben Renditechancen, Risiko und Liquidität etablieren.

Wer ist verpflichtet, nachhaltig zu beraten?

Die Pflicht gilt sowohl für Berater in Banken und Sparkassen als auch für Versicherungsvertreter, die zum Beispiel fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen anbieten. Eine Ausnahme gilt vorerst für freie Anlagevermittler und Honorarberater.

Was bedeutet die neue Regelung in der Praxis?

Das kommt darauf an, ob sich die Kunden überhaupt dafür interessieren, ihr Geld nachhaltig anzulegen. Wenn nicht, könnte die Beraterin ihre Abfragepflicht nämlich schon damit erfüllen, dass sie schlicht die Frage stellt, ob grundsätzlich Interesse an nachhaltiger Geldanlage besteht. Lautet die Antwort "Nein", hat sich die Sache bereits erledigt.

Anders sieht es aus, wenn der Kunde bejaht. Dann folgt eine Reihe weiterer Fragen, die die EU-Richtlinie Mifid II zum Teil vorgibt. Für Kunden wie Berater kann das kompliziert werden, da es mitunter sehr feine Unterschiede zwischen den verschiedenen Nachhaltigkeitsvorlieben gibt.

So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob der Kunde den Klimaschutz gezielt fördern will oder mit seiner Geldanlage negative Folgen für die Umwelt vermeiden will. Der Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) macht mit seinem Leitfaden einen Vorschlag, wie nachhaltige Anlageberatung konkret ablaufen könnte.

Teil der Abfragepflicht ist auch die Frage, wie hoch der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen sein soll. Antwortet die Kundin zum Beispiel "60 Prozent" und hat 10.000 Euro für die Anlage zur Verfügung, könnte der Berater empfehlen, 6.000 Euro in einen nachhaltigen ETF zu stecken und die restlichen 4.000 Euro in einen konventionellen Fonds.

Welche Probleme gibt es noch?

Das größte Problem ist ein altbekanntes: Nicht überall, wo "nachhaltig" draufsteht, steckt auch "nachhaltig" drin. Zwar hat die EU mit ihrer sogenannten Taxonomie eine Art Katalog für klimafreundliche Investitionen auf den Weg gebracht, doch laut diesem gilt es ab 2023 auch als klimafreundlich, Geld in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke zu stecken.

Anleger, die damit nicht einverstanden sind, müssen sich daher auch weiterhin sehr gut informieren, was sich hinter "nachhaltig" vermarkteten Finanzprodukten verbirgt. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir Ihnen weiter unten.

Und es gibt noch ein Problem: Wollen auf einen Schlag alle Sparer auf nachhaltige Produkte umsteigen, könnte es einen Engpass geben. So geht etwa der Fondsverband BVI davon aus, dass es in der ersten Zeit voraussichtlich nicht genügend Produkte geben werde, um alle denkbaren Präferenzen der Kunden zu bedienen. Zumal auch nicht jedes Geldinstitut jedes Produkt im Angebot hat.

Was sollten Kunden vor der Beratung tun?

Je besser vorbereitet Sie als Kunde in ein Gespräch mit Ihrem Finanzberater gehen, desto passgenauer dürfte seine Empfehlung für Sie ausfallen. Diese Fragen helfen Ihnen dabei weiter:

  • Welche Unternehmen, Branchen, Geschäftsfelder oder Produkte möchten Sie bewusst nicht unterstützen?
  • Welche Nachhaltigkeitskriterien sind Ihnen wichtig und wie möchten Sie an deren Umsetzung mitwirken?
  • Welche konkreten ökologischen oder sozialen Themen möchten Sie mit Ihrem Ersparten fördern?

Wie erkenne ich nachhaltige Geldanlagen?

Der einfachste Schritt ist der Blick auf den Namen des Produkts. Viele Investmentfonds arbeiten mit der englischen Abkürzung ESG, die für "Environmental, Social and Governance" steht, also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Alternativ findet sich häufig auch die Abkürzung SRI für "socially responsible investment", also gesellschaftlich verantwortliche Kapitalanlage. Mehr zu den ESG-Kriterien lesen Sie hier.

Aber: Nur weil sich ein Fonds ESG oder SRI in den Namen schreibt, ist das noch keine Garantie für Nachhaltigkeit. Anleger sollten deshalb etwas mehr Arbeit in die Produktauswahl stecken und sich einlesen, welche Nachhaltigkeitsstrategie ein Unternehmen verfolgt. Diese sollte Teil des gesamten Geschäftsmodells sein.

Vorsicht ist zudem bei Siegeln und Logos geboten, die sich Anbieter selbst geben. Seriös ist stattdessen etwa das FNG-Siegel des Forums Nachhaltige Geldanlagen. Es verlangt beispielsweise, dass Finanzprodukte Kernenergie, Kohlebergbau, Fracking und Ölsande ausschließen. Gleiches gilt für Rüstung. Zudem müssen sie Arbeits- und Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung achten.

Verwendete Quellen
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