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Eine Tierkrankenversicherung lohnt sich nicht immer


Wann lohnt sich eine Tierkrankenversicherung?

Annika Ritter

Aktualisiert am 15.09.2014Lesedauer: 2 Min.
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Tierkrankenversicherungen gibt es nicht nur für Hunde und KatzenVergrößern des Bildes
Tierkrankenversicherungen gibt es nicht nur für Hunde und Katzen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wenn das geliebte Haustier ernsthaft erkrankt ist, können die Tierarztkosten schnell in die Höhe schießen. In solchen Fällen kann eine Tierkrankenversicherung entlastend sein. Warum allerdings abzuwägen ist, ob sich eine Krankenversicherung für Hund, Katze und Co. wirklich lohnt, erfahren Sie hier.

Tierkrankenversicherung: Police für den Vierbeiner

Es klingt verlockend: Für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt die Versicherung die teuren Untersuchungs- und OP-Kosten für Ihr Haustier. Doch lassen Sie sich hier nicht täuschen, denn der Nutzen der Police ist beschränkt.

Grundsätzlich können Sie nur gesunde Tiere versichern lassen. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dürfen die zu versichernden Tiere meist nicht jünger als zwei Monate sein. Und: Je älter Ihr Haustier bei Vertragsabschluss ist, desto teurer wird auch die Tierkrankenversicherung. Je nach Versicherungsanbieter variiert außerdem die Grenze für das Höchstalter, bis zu dem Ihr Haustier versichert wird. Entweder wird der Vierbeiner nach Überschreiten der Altersgrenze gar nicht mehr versichert oder nur mit einem stattlichen Aufpreis.

Außer dem Alter spielen auch Faktoren wie Rasse, Größe und Gewicht des Tieres eine Rolle bei der Ermittlung der Versicherungsgebühr.

Die Versicherungsanbieter können zusätzlich vor Vertragsabschluss ein tierärztliches Gutachten verlangen. Meist werden Krankheiten, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden, oder rassetypisch auftreten können von der Übernahme der Behandlungskosten ausgeschlossen.

Übrigens gibt es Tierrankenversicherungen nicht nur für Hund und Katze, auch Kleintiere und Nutztiere wie Pferde können versichert werden. Gerade bei letzteren können bei der Behandlung von Sprungverletzungen und ähnlichem immense Kosten auftreten.

Vollversicherung und OP-Versicherung

Entschließen Sie sich für eine Tierkrankenversicherung, können Sie zwischen zwei Arten wählen. Eine Vollversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz. Sie umfasst ambulante und stationäre tierärztliche Untersuchungen und Operationen bei Unfällen oder Erkrankungen. Auch Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren und Parasitenmittel werden meist mit abgedeckt. Allerdings ist diese Art der Versicherung teurer.

Bei der günstigeren OP-Versicherung werden die Kosten für operative Eingriffe unter Narkose nach einem Unfall oder bei Krankheit abgedeckt. Enthalten ist auch die Übernahme der Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation, stationäre Unterbringung und Nachbehandlung. Da sich die Kosten für eine Operation schnell im vierstelligen Bereich bewegen, kann sich eine OP-Versicherung schnell bezahlt machen.

Beachten Sie allerdings, dass bei beiden Arten Behandlungen wie Kastration, Sterilisation und Impfungen nicht enthalten sind. Ein Pluspunkt: Bei beiden Versicherungsvarianten ist Ihr Vierbeiner auch im Urlaub abgesichert, wenn der Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet. Je nach Versicherer kann dies nur für Europa oder auch weltweit gelten.

Finanzielle Obergrenzen beachten

Laut Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, "zahlen viele Versicherungen nur den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Veterinärmediziner, während Tierärzte mit dem dreifachen Satz abrechnen können". Das bedeutet für Sie als Halter meist eine zusätzliche Eigenbeteiligung an den Kosten. Laut dem Online-Portal des "WDR 5" deckeln einige Policen die Kosten, leisten also nur bis zu einem bestimmten Rechnungsbetrag oder verlangen einen Selbstbeteiligungsbeitrag.

Vergleichen Sie daher die Anbieter genau, denn es kann sein, dass sich eine Versicherung für Ihren Vierbeiner nicht wirklich rechnet. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen festen monatlichen oder jährlichen Betrag zurücklegen und davon gelegentliche Behandlungen selbst zahlen.

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