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Nicht ohne Grund: Sparplan-Kündigung widersprechen


Nicht ohne Grund
Sparplan-Kündigung widersprechen

Von dpa
11.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Nicht einfach hinnehmen: Geldinstitute dürfen lukrative Prämiensparverträge nicht ohne Grund kündigen.Vergrößern des BildesNicht einfach hinnehmen: Geldinstitute dürfen lukrative Prämiensparverträge nicht ohne Grund kündigen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Potsdam (dpa/tmn) - Langfristige Sparpläne sind für Geldinstitute inzwischen oft eine Last. Denn die vor vielen Jahren versprochenen Zinsen sind heute weit von der Realität entfernt. Immer wieder versuchen Institute daher, Verträge zu kündigen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg müssen Sparer das aber nicht einfach hinnehmen.

Der Grund: Für die Kündigung eines unbefristeten Prämiensparvertrages braucht es einen sachlichen Grund. Das entschied zumindest der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: XI ZR 345/18). Die Verbraucherschützer raten daher, der Kündigung zu widersprechen. Dazu finden Verbraucher auf der Homepage der Verbraucherzentraleeinen Musterbrief.

Wer seine Sparbeiträge regelmäßigen per Überweisung einzahlt, sollte das weiter tun. Damit zeigen Kunden, dass sie ihren Vertrag fortsetzen wollen. Lenkt das Geldinstitut nicht ein, kann der Ombudsmann eingeschaltet werden. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes stützen die Position der Sparer.

Manche Berater empfehlen, dass Sparer ihre Verträge selbst beenden sollen. In einem solchen Fall sollten Betroffene hellhörig werden. Denn die neuen Angebote, die dann vorgelegt werden, sind aus Sicht der Verbraucherschützer im Vergleich oft nicht lohnenswert.

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