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Rentenversicherung: Rentner können mit der Pflege von Angehörigen Rente erhöhen


Rentenversicherung
Rentner können mit der Pflege von Angehörigen Rente erhöhen

Von dpa
02.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.Vergrößern des Bildes
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland. Mehr als 2 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt - oft von Angehörigen, die selbst im Rentenalter sind.

Für viele kann sich die Pflege auszahlen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Denn unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der pflegende Angehörige vorzeitig in Rente gegangen ist. Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Der Vorteil: Die spätere Rente erhöht sich dadurch.

Rentenbeiträge werden auch geleistet, wenn der Pflegende in Teilrente ist, also nicht die volle Rente bezieht. Für den Anspruch auf Rentenbeiträge durch die Pflegekasse reicht es schon aus, wenn auf 1 Prozent der Vollrente verzichtet wird. Die Rentenbeiträge der Pflegekasse erhöhen auch in diesem Fall die eigene Rente. Dies kann insbesondere nach dem Erreichen der regulären Altersgrenze sinnvoll sein, da sonst die Beitragszahlung der Pflegekasse endet. Die Anpassungen finden jährlich statt.

Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollten Betroffene vorab aber klären, am besten in einer persönlichen Beratung.

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