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Vertrag untergeschoben: Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten


Vertrag untergeschoben
Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten

Von dpa
07.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Es ist eine oft genutzte, unseriöse Masche: Verbraucher werden am Telefon überrumpelt um ihnen unbemerkt Verträge unterzujubeln.Vergrößern des BildesEs ist eine oft genutzte, unseriöse Masche: Verbraucher werden am Telefon überrumpelt um ihnen unbemerkt Verträge unterzujubeln. (Quelle: Lukas Schulze/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Mainz (dpa/tmn) - Telefonwerbung ohne Einverständnis des Betroffenen ist unzulässig. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz aufmerksam. Wer am Telefon überrumpelt wurde und keinen Vertrag abschließen wollte, sollte den Vertrag umgehend widerrufen und die Forderung zurückweisen.

Das gleiche gilt, wenn der Vertrag online geschlossen wurde. Auch hier steht den Betroffenen in der Regel ein Widerrufsrecht zu.

Derzeit beschweren sich viele Menschen bei der Verbraucherzentrale über untergeschobene Kreditkartenverträge. Die Betroffenen bekommen dabei eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassodienstleister. Grund für diese Forderung ist eine angebliche Kreditkartenbestellung. Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderungen zu widersprechen und sich nicht einschüchtern zu lassen und stellen dazu einenMusterbriefbereit.

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