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Finanzielle Entlastung: Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für 2021 jetzt prüfen


Finanzielle Entlastung
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für 2021 jetzt prüfen

Von dpa
08.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen gesetzlich Krankenversicherte nicht für rezeptpflichtige Medikamente zuzahlen.Vergrößern des BildesUnter bestimmten Voraussetzungen müssen gesetzlich Krankenversicherte nicht für rezeptpflichtige Medikamente zuzahlen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Gesetzlich Krankenversicherte können sich von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreien. Die Voraussetzung: Die finanzielle Belastung überschreitet zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, erklärt der Deutsche Apothekerverband.

Auch Freibeträge werden hier angerechnet. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Patienten, die ein planbares Einkommen haben und regelmäßige Zuzahlungen erwarten, sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird, können Betroffene mit einemZuzahlungsrechnerermitteln.

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder wenn der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Eine Befreiungsbescheinigung kann aber nicht nur in der Apotheke helfen. Auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen ist sie eine finanzielle Erleichterung, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an.

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