Corona-Regeln, Verträge und Co. Diese Änderungen kommen im März auf Verbraucher zu
Berlin (dpa) - Von den Corona-Lockerungen über die Umstellung zur Sommerzeit bis hin zum Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder: Im März gibt es so einige Termine, die man sich merken sollte. Ein Überblick.
Corona-Lockerungen
Im März wird kräftig gelockert: Vom 4. März an soll der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativem Test (3G).
Bund und Länder haben außerdem den Wegfall der meisten Corona-Auflagen ab dem 20. März vereinbart - einen "Basisschutz" soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten.
Vertragsverlängerungen
Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für VerbraucherErleichterungen: Bei automatischen Verlängerungen in den AGB läuft der Vertrag unbefristet weiter, und Kunden haben den Verbraucherzentralen zufolge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Bisher verlängerten sich solche Verträge oft für ein Jahr.
Corona-Bonus
Firmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreienCorona-Bonusbis zu 1500 Euro zur Abmilderung der Pandemie-Folgen zukommen lassen wollen, müssen sich beeilen: Die entsprechende Regelung läuft zum 31. März aus.
Versicherungskennzeichen
Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mopeds müssen am 1. März wie jedes Jahr ihrVersicherungskennzeichen wechseln. Die blauen Schilder werden ungültig und durch grüne ersetzt.
Sommerzeit
Ab dem 27. März gilt wieder die Sommerzeit in Deutschland. Die
Nachtruhe fällt dann für viele Menschen kürzer aus - die Uhren werden
um eine Stunde vorgestellt.
Die Pizza in Deutschland feiert Geburtstag
Wer am 24. März Pizza essen geht, kann seinem Wirt gratulieren: Die
Branche in Deutschland wird 70. Im Jahr 1952 eröffnete in der
Würzburger Altstadt das erste Pizza-Restaurant in Deutschland
überhaupt, das "Sabbie di Capri".