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Erbe: Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden


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Erbe: Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden

Von dapd, t-online
19.03.2013Lesedauer: 1 Min.
E-Mail Account und Co. erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des InhabersVergrößern des BildesE-Mail Account und Co. erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des Inhabers (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Das digitale Zeitalter stellt Erben vor neue Herausforderungen. Denn auch der Online-Nachlass der Verstorbenen will geregelt werden, da Homepages, E-Mail Account und Co. nicht automatisch mit dem Tod des Inhabers erlöschen.

Der Umgang mit dem elektronischen Nachlass Verstorbener ist für viele Erben Neuland. Die meisten Verträge über E-Mail-Accounts, Online-Konten und Homepages gehen auf die Erben über, wie die Zeitschrift "Finanztest" erläutert. Die Sichtung dieser Erbschaft erweise sich jedoch häufig als schwierig. Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, könne er die Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen.

Umgang noch nicht rechtlich geregelt

Laut "Finanztest" ist die Situation rechtlich noch nicht eindeutig geregelt. Manche Anbieter erlaubten unter strengen Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere löschten nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder.

Nutzerdaten und Passwörter im Testament

Weil es so schwierig sei, den digitalen Nachlass zu sichten, gebe es inzwischen Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Dieser Service koste mindestens 139 Euro und setze voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden.

Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, dem raten die Experten, den digitalen Nachlass am besten in einem Testament zu regeln und die Zugangsdaten beim Notar zu hinterlegen.

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