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Millionen BĂŒrger mĂŒssen zusĂ€tzliche SteuererklĂ€rung machen
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein GrundstĂŒck besitzt, zahlt Jahr fĂŒr Jahr Grundsteuer. Die wird zwar erst 2025 reformiert, sorgt aber schon jetzt dafĂŒr, dass EigentĂŒmer den Behörden zuarbeiten mĂŒssen.
2022 beschert Haus- und GrundstĂŒcksbesitzern eine besondere Pflicht: Weil Millionen GrundstĂŒcke neu bewertet werden, mĂŒssen sie eine eigene SteuererklĂ€rung beim Finanzamt einreichen. Genauer: eine ErklĂ€rung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) mitteilt, soll das zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 geschehen â und zwar ausschlieĂlich elektronisch per Elster-Verfahren.
Wer bei Elster, der kostenlosen Online-Steuersoftware der FinanzĂ€mter, noch nicht registriert ist, sollte sich rechtzeitig darum kĂŒmmern. Alternativ können EigentĂŒmer aber auch einen Steuerberater beauftragen. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater fĂŒr Sie lohnt.
Welche EigentĂŒmer eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen
Betroffene erhalten entweder Post von ihrem Finanzamt, das sie zur Abgabe der SteuererklĂ€rung auffordert, oder werden ĂŒber eine sogenannte AllgemeinverfĂŒgung öffentlich informiert. Die Pflicht betrifft Besitzer von bebauten und unbebauten GrundstĂŒcken, von Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Laut Bundesfinanzministerium geht es um rund 36 Millionen "wirtschaftliche Einheiten", was das Vorhaben zu einem der gröĂten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte macht.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt hatte. Die Bundesregierung einigte sich daraufhin auf eine Grundsteuerreform, die zwar erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, aber schon jetzt fĂŒr Arbeit sorgt.
Die FinanzĂ€mter dĂŒrfen nun nicht mehr die veralteten Bemessungsgrundlagen aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West) nutzen, sondern mĂŒssen ihre DatensĂ€tze erneuern, um damit jedes einzelne GrundstĂŒck neu zu bewerten â und das dauert Jahre.
Die Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von GrundstĂŒcken und GebĂ€uden. Anders als die Grunderwerbssteuer wird sie jedes Jahr fĂ€llig. Wie viel man zahlt, ist abhĂ€ngig vom Wohnort, dem GrundstĂŒck und dem GebĂ€ude. Bei den meisten WohnungseigentĂŒmern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von MietshĂ€usern mĂŒssen dagegen oft vierstellige BetrĂ€ge zahlen. Diese können sie auf die Mieter umlegen.
BundeslÀnder regeln Grundsteuer unterschiedlich
Welche Daten die EigentĂŒmer in der SteuererklĂ€rung angeben mĂŒssen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Zwar hatte der Bundestag 2019 das sogenannte Bundesmodell beschlossen, die BundeslĂ€nder durften aber davon abweichen und ein eigenes System entwickeln. FĂŒnf LĂ€nder haben von dieser Ăffnungsklausel Gebrauch gemacht, der Rest folgt weitgehend dem Konzept des Bundes.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen haben sich der Grundsteuer-Regelung des Bundes komplett angeschlossen. Sachsen und das Saarland nutzen ebenfalls das Bundesmodell, weichen jedoch bei der Höhe der Steuermesszahlen ab.
Gut zu wissen: Die landeseigenen Modelle gelten vor allem fĂŒr Grundvermögen, also bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen (sogenannte Grundsteuer B).
In all diesen elf BundeslĂ€ndern orientiert sich die Steuerberechnung am Wert des Bodens, einer statistisch ermittelten Kaltmiete, an der GrundstĂŒcksflĂ€che, der WohnflĂ€che sowie der Art und dem Alter des GebĂ€udes. Diese Daten mĂŒssen EigentĂŒmer also in der SteuererklĂ€rung angeben.
Den Bodenrichtwert können Sie dabei ĂŒber das Bodenrichtwert-Informationssystem herausfinden. AuĂerdem mĂŒssen Sie als EigentĂŒmer Gemarkung und FlurstĂŒck angeben. Die Gemarkung ist im Grundbuch vermerkt und bezeichnet das Gebiet, in dem sich das GrundstĂŒck befindet. Sie setzt sich aus mehreren sogenannten Fluren zusammen, die wiederum aus verschiedenen GrundstĂŒcken oder FlurstĂŒcken bestehen. Ein GrundstĂŒck kann mehrere FlurstĂŒcke umfassen. Lesen Sie hier, wie Sie Einsicht ins Grundbuch erhalten.
Bei der Kaltmiete gilt fĂŒr Wohneigentum derselbe Wert wie fĂŒr MietwohngrundstĂŒcke. Ein Garagenstellplatz â egal ob Einzel- oder Tiefgarage â hat einen festen Kaltmietenwert von 35 Euro.
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Wer in Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen wohnt, also einem Bundesland, das das Bundesmodell nicht ĂŒbernommen hat, muss nur Angaben ĂŒber die FlĂ€chen des GrundstĂŒcks und des GebĂ€udes sowie die Lage des GrundstĂŒcks machen.
So wird die Grundsteuer berechnet
Die FinanzĂ€mter ermitteln anhand dieser Daten dann den Grundsteuerwert, der mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Die FinanzĂ€mter schicken den EigentĂŒmern in der Regel Bescheide ĂŒber den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Diese enthalten keine Zahlungsaufforderungen.
AnschlieĂend verrechnen die Ămter die Daten dann noch mit den HebesĂ€tzen der Kommunen, die weiterhin das letzte Wort ĂŒber die Höhe der Grundsteuer haben. Die HebesĂ€tze machen enorm viel aus und sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Formel zur Berechnung der Grundsteuer: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
So ermittelte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im vergangenen Jahr, dass die Höhe der Grundsteuer fĂŒr ein Haus mit 125 Quadratmeter WohnflĂ€che und einem 500 Quadratmeter groĂen GrundstĂŒck in den 100 gröĂten deutschen StĂ€dten zwischen 323 Euro (GĂŒtersloh) und 771 Euro (Witten) im Jahr variiert. Mehr zum Einfluss des Hebesatzes auf die Grundsteuer lesen Sie hier.
Wie hoch die neue Grundsteuer letztlich fĂŒr die EigentĂŒmer ausfĂ€llt, darĂŒber informiert die Stadt oder Gemeinde per Grundsteuerbescheid. Zwar soll der Hebesatz so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform die Einnahmen fĂŒr die Kommunen nicht Ă€ndert, trotzdem dĂŒrften einzelne Steuerpflichtige mehr oder weniger Grundsteuer zahlen als bisher. FĂ€llig wird die neu berechnete Grundsteuer ab 2025.
Anmerkung der Redaktion: In einer frĂŒheren Version dieses Artikels hieĂ es, Hausbesitzer könnten auch Lohnsteuerhilfevereine mit der FeststellungserklĂ€rung beauftragen. Dazu sind diese allerdings nicht befugt.