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Indirektes Leasing: Auf die Garantieleistungen achten


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Indirektes Leasing: Auf die Garantieleistungen achten

fj (CF)

Aktualisiert am 30.11.2012Lesedauer: 2 Min.
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Indirektes Leasing unterscheidet sich vom direkten Leasing dadurch, dass ein Objekt nicht direkt vom Hersteller, sondern von einer zwischengeschalteten Leasinggesellschaft an den Kunden vermietet wird. Die Form des Leasings hat auch Einfluss auf Garantieleistungen sowie die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung. Erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie indirektes Leasing planen.

Indirektes Leasing: Das verbirgt sich hinter dem Begriff

Um indirektes Leasing handelt es sich immer dann, wenn der Leasinggeber nicht gleichzeitig auch der Hersteller des geleasten Guts ist. Dadurch entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Produzent, Leasinggesellschaft und Kunde. Der Leasinggeber, eine Bank oder eine unabhängige Leasinggesellschaft, kauft dem Produzenten das vom Kunden gewünschte Produkt ab und vermietet es dann gegen die Entrichtung einer monatlichen Gebühr an den Kunden weiter.

Zwischen Hersteller und Leasinggesellschaft kommt also ein Kaufvertrag zustande, zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer besteht hingegen ein Leasingvertrag. Diese Konstellation wirkt sich auch auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch sowie eventuelle Garantieleistungen aus. (Welche Kosten sind mit einem Ratenkredit verbunden?)

Garantieleistungen beim indirekten Leasing: Darauf sollten Sie achten

Durch das Abschließen eines Kaufvertrags entsteht dem Käufer ein gesetzlich bestimmter Anspruch auf Gewährleistung durch den Hersteller. Wenn die Ware defekt ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine sogenannte Nacherfüllung durch den Hersteller verlangen. Zusätzlich zu der gesetzlich geregelten Gewährleistung bieten Unternehmen den Käufern ihrer Ware häufig freiwillige Garantieleistungen an. Sowohl gesetzliche Gewährleistung als auch freiwillige Garantieleistungen kommen jedoch nur durch Abschließen eines Kaufvertrages zustande und helfen dann dem Käufer, im Schadensfall Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen zu können.

Im Schadensfall muss Rechtslage geklärt werden

Da der Nutzer einer Ware beim indirekten Leasing jedoch keinen Kaufvertrag mit dem Hersteller, sondern einen Vertrag mit einer Leasinggesellschaft abgeschlossen hat, kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Deswegen sollten Sie sich als Leasingnehmer vor Abschluss eines indirekten Leasingvertrages unbedingt über Gewährleistungsfristen und Garantieleistungen, die zwischen Hersteller und Leasinggesellschaft vereinbart wurden, informieren. In der Regel werden die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag zwischen den anderen beiden Parteien auf den Leasingnehmer übertragen, so Rechtsanwalt Thomas Grünvogel in einem entsprechenden Bericht des "Handelsblatts". Er gibt weiterhin zu bedenken: "Wurde dort beispielsweise eine kürzere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren vereinbart, um der Leasinggesellschaft einen besonders günstigen Preis zu bieten, gilt die kürzere Frist auch für den Leasingnehmer." Informieren Sie sich daher ausführlich über Gewährleistung und Garantieansprüche, bevor Sie sich für indirektes Leasing entscheiden. (Leasing oder Kredit: Welche Finanzierung ist besser?)

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