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Mittelstand zieht gegen Soli-Teilabschaffung vor Gericht


Erste Verfassungsbeschwerde
Mittelstand zieht gegen Soli-Teilabschaffung vor Gericht

Von dpa, reuters, fls

27.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Auslaufmodell Soli: Ab 2021 soll die Abgabe für 90 Prozent der Zahler entfallen.Vergrößern des BildesAuslaufmodell Soli: Ab 2021 soll die Abgabe für 90 Prozent der Zahler entfallen. (Quelle: Christian Ohde/dpa)
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Ab 2021 entfällt der Solidarzuschlag für 90 Prozent der Zahler. Topverdiener, darunter viele Unternehmer, sollen den Soli weiter zahlen. Jetzt regt sich erster juristischer Widerstand.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat Verfassungsbeschwerde gegen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Zahler eingelegt. Das teilte der Verband zu seinem Jahresempfang am Montagabend in Berlin mit.

Mittelstands-Präsident Mario Ohoven sagte, die geplante, "bewusste Schlechterstellung ganzer Steuerzahler-Gruppen" verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Zum anderen sei der Soli 1991 als befristete Ergänzungsabgabe eingeführt worden, um den Finanzierungsbedarf der Wiedervereinigung zu decken.

Daraus sei längst eine reguläre Steuer geworden. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 habe der Soli seine Berechtigung verloren und gehöre abgeschafft.

"Moralischer Steuerbetrug an Mittelstand und Mittelschicht"

"Der Fortbestand des Soli nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 ist schlicht verfassungswidrig", so Ohoven. Schaffe die große Koalition den Soli nicht sofort für alle ab, komme das einem "moralischen Steuerbetrug an Mittelstand und Mittelschicht" gleich.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geht dagegen davon aus, dass sein Gesetz in Karlsruhe durchgeht. Demnach soll der Soli, der wegen Sonderkosten nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, nach einem Beschluss des Bundestags vom November für 90 Prozent der Zahler wegfallen. Für weitere 6,5 Prozent sind zumindest Reduzierungen geplant.

Nur Topverdiener – darunter viele Unternehmer – sollen ab Januar 2021 noch wie bisher belastet werden. Das Finanzministerium spricht von den umfangreichsten Steuersenkungen seit mehr als zehn Jahren. Es beziffert die Entlastung für 2021 auf rund zehn Milliarden Euro, 2024 dürften es zwölf Milliarden sein.

Wirtschaft fordert deutlich niedrigere Steuern

Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer. Durch den Teilabbau nimmt der Bund ab 2021 rund 10,9 Milliarden Euro weniger ein.

Ohoven bekräftigte außerdem die Forderung vieler Wirtschaftsvertreter nach steuerlichen Entlastungen für Unternehmen – nicht zuletzt mit Verweis auf Steuersenkungen in den USA und Großbritannien. Andernfalls drohe der Wirtschaftsstandort Deutschland Schaden zu nehmen.

Diese Ansicht vertritt auch der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Joachim Lang. Großbritannien werde nach dem Brexit schon nächste Woche den Steuerwettbewerb mit Europa suchen. Die Steuerlast deutscher Unternehmen liege im Schnitt bei mehr als 31 Prozent, in der EU seien es 22 Prozent. Deutschland müsse 25 Prozent anvisieren – und das noch in dieser Legislaturperiode.

Ohoven schloss sich am Montag der Forderung nach Unternehmenssteuern von 20 bis 25 Prozent an. "Mittelstand und Wirtschaft ergeht es doch wie einem Spitzenathleten, dem man Bleigewichte umhängt und von dem man trotzdem verlangt, dass er Weltrekord läuft", so der Verbandschef. "Die Bleigewichte müssen runter."

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