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Bundesgerichtshof: Inhaber haftet für Betrug mit eigenem Bankkonto


Steuern
BGH: Inhaber haftet für Betrug mit eigenem Bankkonto

Von afp, t-online
20.12.2012Lesedauer: 1 Min.
Wer Fremden sein Konto überlässt, muss für die Folgen aufkommenVergrößern des BildesWer Fremden sein Konto überlässt, muss für die Folgen aufkommen (Quelle: dpa-bilder)
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Wer Kriminellen sein Bankkonto leichtfertig für betrügerische Geschäfte überlässt, muss für den dadurch entstandenen Schaden auch haften. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII ZR 302/11).

Betrug mit vermeintlichem Online-Shop

Im aktuellen Fall hatte eine Frau aus dem Raum Hoyerswerda einem ihr Unbekannten über das Internet die Online-Zugangsdaten für ihr Girokonto überlassen und dafür monatlich 400 Euro kassiert. Der Mann nutzte das Konto dann für betrügerische Geschäfte mit einem angeblichen Online-Shop und richtete so in kurzer Zeit einen Schaden von mehr als 51.000 Euro an.

Kontoinhaberin muss zahlen

Einer der geprellten Kunden, der 300 Euro verloren hatte, verklagte die Frau mit Erfolg. Weil sie dem Unbekannten mit ihrem Konto den Betrug erst möglich gemacht hatte, muss sie laut BGH die 300 Euro zurückzahlen und wurde zudem wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt.

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