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Heizkosten: Bundesgerichtshof verlangt Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch


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BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten nach Verbrauch abrechnen

dapd, dpa, t-online, dpa, dapd

Aktualisiert am 01.02.2012Lesedauer: 2 Min.
BGH: Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werdenVergrößern des BildesBGH: Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden (Quelle: imago-images-bilder)
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Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen. Es sei nicht zulässig, dem Mieter einfach die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden, entschied der Bundesgerichtshof. Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Karlsruher Richter (Az.: V III ZR 156/11).

"So müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen - und umgekehrt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.

Exakter Verbrauch muss abgerechnet werden

Nach der Heizkostenverordnung dürften nur die Kosten der tatsächlich verbrauchten Brennstoffe abgerechnet werden. Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen würde diesem Prinzip nicht gerecht. "Damit würde auch die energiepolitische Zielsetzung der Regelung verfehlt", sagte Ball. Die Heizkostenverordnung solle zu einem sparsamen Umgang mit Energie motivieren.

Eine Mieterin aus Kelkheim in Hessen hatte sich vor Gericht gegen eine Heizkosten-Nachzahlung von 3000 Euro gewehrt. Der BGH verwies den Fall zurück an das Landgericht Frankfurt am Main. Dort muss die Vermieterin eine korrekte Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch vorlegen. Notfalls müsse der Verbrauch für den konkreten Zeitraum geschätzt werden, sagte der Vorsitzende Richter. "Die Energieunternehmen sind in der Lage, eine solche Abgrenzung vorzunehmen."

Auch eine pauschale Kürzung der Summe um 15 Prozent könne den Mangel bei der Abrechnung nicht beseitigen, entschied der BGH. Die Richter der Vorinstanz hatten noch versucht, die Abrechnung auf diesem Weg zu retten. Bei den Kosten für Wasser und Abwasserentsorgung ist eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen hingegen weiter rechtens. Dort gebe es keine spezielle Regelung entsprechend der Heizkostenverordnung, erklärte der Vorsitzende Richter.

Mieterbund: Millionen Mieter betroffen

Der Deutsche Mieterbund sieht die Position der Mieter in Deutschland durch die Karlsruher Entscheidung gestärkt. Das Urteil "ist richtig und gerecht", sagte Verbandssprecher Ulrich Ropertz. "Der Mieter hat Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung", betonte Ropertz und fügte hinzu: "Das wiederum bedeutet, der Vermieter muss die Kosten abrechnen, die ihm tatsächlich während der Abrechnungsperiode entstehen. Und das sind die Kosten der tatsächlich ins Haus gelieferten Energie." Millionen von Mietern sind laut Mieterbund von dem Urteil betroffen.

Immobilienverband kritisiert Urteil

Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bemängelte dagegen, dass Nebenkostenabrechnungen nun komplizierter würden. Es sei notwendig, nun die Vorschriften zu den Nebenkostenabrechnungen für Vermieter und Mieter zu vereinfachen und interessengerecht zu gestalten, verlangte der Verband.

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