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Kekse oder Döner: Ist Essen am Arbeitsplatz erlaubt?


Beruf & Karriere
Kann ein Hamburger am Schreibtisch den Job kosten?

t-online, t-online.de - sia

28.03.2012Lesedauer: 3 Min.
Nicht jeder Chef duldet Speisen am ArbeitsplatzVergrößern des BildesNicht jeder Chef duldet Speisen am Arbeitsplatz (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Von Keksen zum Kaffee bis hin zum kompletten Mittagessen aus der Betriebskantine: Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht schon einmal am Arbeitsplatz gegessen hätte. Allerdings kann das schnell für Ärger sorgen - wenn sich etwa Kollegen sich von dem Speisenden belästigt fühlen oder der Chef es ungern sieht, dass Mitarbeiter kauend am Schreibtisch sitzen. Aber kann der Arbeitgeber das Essen bei der Arbeit komplett verbieten? Und wann ist sogar der Job in Gefahr? Mit den folgenden Regeln sind Sie auf der sicheren Seite.

Keine generelle Regelung

Kleine Süßigkeiten oder Rindsroulade: Ob Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz essen, dafür eine Abmahnung oder gar die Entlassung kassieren, sei vom Einzelfall abhängig, erklärt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Steinkühler in Berlin.

Dabei spiele etwa eine Rolle, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz Kundenkontakt habe und ob es im Unternehmen für Essenspausen vorgesehene Räume gebe. In Produktionsbetrieben ergebe sich oft schon aus Arbeitsschutzgründen ein Speiseverbot dort, wo etwa mit gefährlichen Maschinen gearbeitet wird.

Wer bei der Arbeit keine Kunden oder Geschäftspartner empfängt, dem kann laut Kunze das Essen und Trinken am Schreibtisch nicht untersagt werden, solange Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften dadurch nicht verletzt werden.

Wann der Chef sein Veto einlegen kann

Außerhalb der Pausen hungrig bleiben müssen demnach beispielsweise das Verkaufspersonal in Kaufhäusern und Bedienungen im Hotel- und Restaurantbetrieb. Diesen Mitarbeitern dürften Chefs das Trinken und Essen in den für Kunden einsehbaren Bereichen untersagen, betont Expertin Kunze.

Auch Pflegemitarbeiter in Krankenhäusern und Alterspflegeeinrichtungen fallen der Arbeitsrechtlerin zufolge unter diese Regelung, ebenso wie Büro- und Verwaltungsjobs mit Publikumsverkehr. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm habe etwa entschieden, dass in diesen Fällen ein generelles Verbot des Essens und Trinkens besteht (Az.: 8 Sa 68/06).

Arbeitsmittel-Schutz ist Grund für Essverbot

Auch mit dem Schutz von Arbeitsmitteln dürften Arbeitgeber ein Essens-Verbot aussprechen, so Kunze. Voraussetzung sei dann, dass das Unternehmen über entsprechende Pausenräume verfüge und Pausen gewähre. Fehlen entsprechende Rückzugsräume, müsse im Einzelfall geklärt werden, ob am Arbeitsplatz gegessen werden darf oder nicht.

Will der Arbeitgeber das Essen im Job verbieten, muss Kati Kunze zufolge der Personal- oder Betriebsrat zustimmen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat etwa geurteilt, dass ein Verbot, am Arbeitsplatz Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen, mitbestimmungspflichtig ist, weil es sich dabei um eine Regelung des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb handelt (Az.: 5 K 819/03.MZ).

Rücksichtnahme auf Kollegen setzt Grenzen

Was aber, wenn das Speisen am Arbeitsplatz nicht verboten ist, sich andere Mitarbeiter aber dadurch gestört fühlen. Die gegenseitige Rücksichtspflicht dürfte vorgeben, dass die Grenzen des Hinnehmbaren dort erreicht sind, wo andere Mitarbeiter belästigt werden, erklärt Kunze.

Das heißt: Auch wenn Sie Döner mit Knoblauchsauce oder Eiersalat lieben - wegen des starken Geruchs sollten Sie den Kollegen zuliebe darauf verzichten, solche Gerichte im Büro zu sich zu nehmen. Auf Protest der übrigen Teammitglieder wird auch stoßen, wenn sich ein Kollege jeden Tag das Essen aus der Kantine mit an den Schreibtisch nimmt. Kekse zum Kaffee wird aber kaum jemand ernsthaft ablehnen.

Essen statt arbeiten geht nicht

Die Arbeit darf natürlich nicht unter dem Essen leiden. So könne es durchaus zulässig sein, am Schreibtisch eine Kleinigkeit zu essen und einen Tee zu trinken, sagt Anwältin Kunze. Wird die Arbeit dazu aber vollständig niedergelegt und die Pausenzeit überzogen, überschreite das die Grenzen des Erlaubten.

Essen und Trinken direkt bei der Arbeit kann allerdings teuer werden: Wer beispielsweise durch umgekippte Getränke oder Speisen Arbeitsmittel wie den Computer beschädigt, müsse dem Arbeitgeber gegebenenfalls Schadenersatz zahlen, warnt die Expertin.

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