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Sozialgericht Frankfurt: Verletzung bei Kuh-Rettung ist Arbeitsunfall


Beruf & Karriere
Verletzung bei Kuh-Rettung ist Arbeitsunfall

Von dpa, t-online
27.12.2012Lesedauer: 1 Min.
Wer in einem Notfall Hilfe leistet, ist grundsätzlich unfallversichertVergrößern des BildesWer in einem Notfall Hilfe leistet, ist grundsätzlich unfallversichert (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ist die Verletzung eines Verwandten bei der dramatischen Rettung einer Kuh auf einem Bauernhof ein Arbeitsunfall? Das Sozialgericht Frankfurt hat den kuriosen Fall zugunsten des verunglückten Helfers entschieden (Az.: S 23 U 6/11). Was hinter dem kuriosen Fall steckt.

Bei Notfall verletzt

Die Kuh eines 57-jährigen Nebenerwerbslandwirts hatte sich im Stall in einer Kette verhakt, das Tier drohte zu ersticken. Der Bauer rief seinen 62-jährigen Bruder zu Hilfe, der in der Nähe wohnte. Der Mann befreite die Kuh, wurde dabei aber von einem anderen Tier getreten und brach sich den Unterschenkel.

Versicherung verweigert Kostenübernahme

Die Frage war: Muss die Unfallversicherung zahlen oder war die Rettungsaktion nur eine Gefälligkeit unter Verwandten? Die Berufsgenossenschaft weigerte sich zu zahlen: Der Bruder habe nicht auf dem Hof gearbeitet und sei daher auch nicht unfallversichert.

Der Landwirt zog gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft vor Gericht. Der Bruder sei wie ein Beschäftigter für ihn tätig gewesen, die Rettung mehr als eine Gefälligkeit. Schließlich sei der Bruder ein großes Risiko eingegangen und die Kuh habe eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Hof.

Die Frankfurter Richter gaben dem Mann Recht und nahmen die Genossenschaft in die Pflicht. Nach ihrem Urteil war die Rettung ein Notfall und nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder unfallversichert, der bei Unglücksfällen Hilfe leistet. Daher handele es sich um einen Arbeitsunfall, auch wenn der Bruder nicht auf dem Hof beschäftigt sei.

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