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Urteil zu Hauskauf: Eingemauerte Geldreserve gehört altem Hauseigentümer


Verbraucher
Eingemauerte Geldreserve nicht im Kaufpreis enthalten

Von t-online
25.02.2013Lesedauer: 2 Min.
Ein Stapel alter D-Mark-ScheineVergrößern des BildesEin Stapel alter D-Mark-Scheine (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Für die meisten dürfte es ein theoretisches Problem bleiben - aber wem gehört eigentlich ein Bündel Geldscheine, das sich versteckt in einem Haus findet? Nicht dem neuen Käufer, entschied jetzt das Landgericht Düsseldorf. Jedenfalls nicht, solange die eigentlichen Besitzer noch zu ermitteln sind.

Das klingt ja auch zu märchenhaft: Ein Hauskäufer entdeckt bei Renovierungsarbeiten ein Geheimversteck in der Mauer mit D-Mark-Geldscheinen im Wert von umgerechnet 150.000 Euro. Ist das ein Schatzfund, den der Finder behalten darf? Oder muss er das Geld den Erben der ehemaligen Immobilienbesitzerin übergeben? Diese Frage beschäftigte das Landgericht Düsseldorf (Az.: 15 O 103/11).

Bündelweise Banknoten aus den 70er Jahren

Der neue Eigentümer hatte in einem eingemauerten Kachelofen zwei Stahlkassetten gefunden, in denen die Banknoten lagen, teilweise noch von Banderolen aus den 70er Jahren zusammengehalten. Den Fund meldete er der Polizei und ließ die Scheine verwahren. Die Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin wurden informiert und erhoben Anspruch auf das Geld. Der Fund sei klar dieser Frau, einer früheren Unternehmerin, zuzuordnen. Das werde unter anderem durch eine Äußerung der Frau kurz vor ihrem Tod bestätigt ("Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.").

Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf folgte dieser Ansicht und entschied, dass der neue Eigentümer außer 5000 Euro Finderlohn nichts behalten dürfe. Es liege hier kein klassischer Schatzfund vor, denn das setze voraus, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr zu ermitteln sei. Hier aber könne man das durchaus tun. In der betreffenden Immobilie hätten über viele Jahre hinweg nur die Verstorbene und ihr Ehemann gelebt. Dazu komme dann noch die von Zeugen bestätigte "Kamin"-Äußerung kurz vor dem Tod.

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