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Abzocke am Telefon: Polizei warnt vor Betrügern aus der Türkei


Abzocke am Telefon
Polizei warnt vor Betrügern aus der Türkei

Von afp, dpa
Aktualisiert am 20.09.2013Lesedauer: 3 Min.
Anrufe aus der Türkei: Abzocke mit angeblichem GewinnVergrößern des BildesAnrufe aus der Türkei: Abzocke mit angeblichem Gewinn (Quelle: dpa-bilder)
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Telefonabzocke aus der Türkei: Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor allem ältere Menschen vor der Betrugsmasche am Telefon. Seit 2010 seien bundesweit bereits mehr als 37.000 Menschen Opfer von falschen Gewinnversprechen am Telefon geworden, teilte die Behörde in Wiesbaden mit. Die Dunkelziffer schätzen die Beamten sogar auf mehr als 100.000, die Schadenssumme auf mindestens 23 Millionen Euro. Die Täter riefen überwiegend unter deutscher Nummer an und versprächen hohe Gewinne oder Sachpreise wie teure Autos.

Die vermeintliche Gewinnauszahlung knüpften die Täter an im Voraus zu zahlende Gebühren oder Steuern. Wenn die Opfer das Geld überweisen, riefen die Täter erneut als Rechtsanwälte oder Polizisten an, um die Senioren zu weiteren Zahlungen zu nötigen. "Die Täter sprechen sehr gut deutsch. Sie sind redegewandt und skrupellos", hieß es in der Pressemitteilung.

"Interpol Istanbul"

Das BKA berichtete vom Fall einer 83-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, die von angeblichen Beamten der "Interpol Istanbul" kontaktiert wurde. Sie wurde aufgefordert, noch mehr Geld zu zahlen, da aufgrund ihrer früheren Überweisungen in Höhe von 24.000 Euro wegen Geldwäsche gegen sie ermittelt werde. Wenn sie sich weigere, würden Polizeibeamte die alte Dame zu Hause abholen. Nach der Anzeige der Frau seien mehrere Tatverdächtige in der Türkei festgenommen worden.

Betroffene gebe es in fast allen Bundesländern, vor allem in Bayern, Niedersachsen und Sachsen. BKA-Präsident Jörg Ziercke rief dazu auf, sich im Zweifel sofort an die Polizei zu wenden und keine Daten am Telefon herauszugeben: "Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen", sagte Ziercke. Das BKA hat eine deutsch-türkische Arbeitsgruppe zur Aufklärung des Betruges eingerichtet.

Verbraucher besser gegen Telefon-Abzocke und Abmahnungen geschützt

Vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen sollen Verbraucher derweil künftig besser geschützt sein. Das sieht ein Gesetzespaket vor, für das der Bundesrat den Weg am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl endgültig frei machte. Gewinnspiel-Verträge kommen künftig nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern nur noch schriftlich. Inkasso-Firmen müssen genau erläutern, für wen und warum sie Zahlungen eintreiben. Für Abmahnungen privater Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen im Internet kommt eine Gebühren-Obergrenze. In Kraft treten sollen die Neuregelungen voraussichtlich noch im Herbst.

Viele Verbraucher können ihr Leid darüber klagen, dass sie am Telefon oder übers Internet dubiosen Geschäftspraktiken ausgesetzt waren, die sie viel Zeit und auch Geld gekostet haben. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, das Paket sei "eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger". Verbraucherschützern gehen die Maßnahmen zum Teil nicht weit genug.

Grenze für Abmahnungen

Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel maximal 147,56 Euro berechnen. Diese Grenze liegt wegen einer zwischenzeitlichen Änderung der Gebührenordnung etwas niedriger als die zunächst angepeilten 155,30 Euro. Bisher fordern Anwälte häufig mehrere hundert Euro. "Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP).

Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden.

Bessere Aufsicht vorgesehen

Besser geschützt werden sollen Bürger vor undurchsichtigen Inkasso-Forderungen. "Die Höhe der Inkassoforderungen wird klar begrenzt auf den Betrag, den ein Rechtsanwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Bußgeldhöchstsätze für Verstöße werden von 5000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll strenger beaufsichtigt werden. Diese Regelungen sollen vom kommenden Jahr an gelten. Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "großen Schritt", meldete aber Nachbesserungsbedarf an. Der Schutz vor Telefonabzocke dürfe sich nicht nur auf Gewinnspiele beschränken.

Die Neuregelungen bei der Telefonwerbung greifen nach Angaben des Justizministeriums auch, wenn ein Anbieter aus dem Ausland bei einem Anschluss in Deutschland anruft.

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