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Inkasso-Ratenzahlung: Vorsicht vor Zusatzgebühren


Tricks treiben Kosten
Inkasso-Ratenzahlung: Vorsicht vor Zusatzgebühren

Von dpa-tmn, sm

Aktualisiert am 27.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Aktenordner und Geldscheine: Verbraucherschützer warnen vor Ratenvereinbarungen bei Inkassozahlungen. Diese sollten genau geprüft werden, sonst wird es teuer.Vergrößern des BildesAktenordner und Geldscheine: Verbraucherschützer warnen vor Ratenvereinbarungen bei Inkassozahlungen. Diese sollten genau geprüft werden, sonst wird es teuer. (Quelle: Stadtratte/getty-images-bilder)
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Wer Post vom Inkassobüro bekommt, ist meistens knapp bei Kasse. Da scheint das Angebot, die Forderung in Raten zu begleichen, verlockend. Doch hier lauern Fallen, die die Kosten schnell in die Höhe treiben können. Worauf zu achten ist.

Wer Forderungen von Inkassobüros in Raten abzahlen möchte, muss auf mögliche hohe Zusatzkosten gefasst sein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese summieren sich sehr schnell auf eine Kostenposition, die am Ende viel höher ist als die ursprüngliche Forderung.

Zusatzgebühr für Ratenzahlung

Häufig schreiben ihren Angaben zufolge die Anbieter in die entsprechenden Vereinbarungen, dass sie bereits für die Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr verlangen dürfen. Und diese fällt laut der Verbraucherzentrale mitunter happig aus. Bei Forderungen bis 500 Euro etwa fielen zum Teil mehr als 80 Euro Gebühr an – nur für das Schreiben. Gerade kleinste Raten lohnten sich deshalb oft nicht.

Auf das Kleingedruckte achten

Zudem müssen Schuldner nicht alles unterschreiben, was ihnen vorgelegt wird. Die Verbraucherschützer warnen vor einer weiteren problematischen Passage, die sich mitunter in Ratenvereinbarungen finden lasse: dass man die genannte Forderung einschließlich bislang entstandener Kosten und Verzugszinsen akzeptiert. Hier empfehlen die Experten, die Passage zu Kosten und Zinsen zu streichen und den korrekten Betrag einzusetzen.

Das gilt ebenso für Vereinbarungen, die offenen Posten auch noch nach 30 Jahren eintreiben zu können oder ohne Gerichtsbeschluss Zugriff auf Lohn oder Einkommen des Schuldners zu bekommen, warnen die Verbraucherschützer. Schuldner sollten sich im Zweifel an die Verbraucherzentralen oder Schuldnerbüros wenden.

Verwendete Quellen
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