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Corona-Krise: EU setzt Schuldenregeln auch 2022 aus


Wegen Corona-Krise
EU setzt Schuldenregeln auch für nächstes Jahr aus

Von afp
02.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Flaggen der EU vor der Kommission (Symbolbild): Die EU setzt ihre Schuldenregeln auch 2022 aus.Vergrößern des BildesFlaggen der EU vor der Kommission (Symbolbild): Die EU setzt ihre Schuldenregeln auch 2022 aus. (Quelle: Le Pictorium/imago-images-bilder)
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Die Folgen der Corona-Krise setzen den EU-Staaten zu. Deshalb sollen Vereinbarungen zu Verschuldung auch über 2021 hinaus ausgesetzt bleiben.

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise setzt die EU-Kommission auch im kommenden Jahr die Defizit- und Schuldenregeln für die Mitgliedstaaten aus. Die Behörde habe aufgrund ihrer jüngsten Konjunkturprognose entschieden, eine entsprechende Ausnahmeregelung auch 2022 anzuwenden, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Ab 2023 würden die Defizit- und Schuldenregeln dann voraussichtlich wieder eingeführt.

Wegen der Corona-Krise hatte die EU-Kommission im März vergangenen Jahres erstmals überhaupt die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten ausgesetzt. Dies sollte es den Regierungen ermöglichen, massive Konjunktur- und Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, ohne Sanktionen aus Brüssel fürchten zu müssen.

"Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, in diesem und im nächsten Jahr weiter eine unterstützende Fiskalpolitik zu betreiben", erklärte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis. Ziel sei es, öffentliche Investitionen aufrechtzuerhalten, um das Wachstum anzukurbeln. Besonders für hoch verschuldete Länder sei aber "ein gesunder Ausgabenmix" notwendig, der sich auf Investitionen konzentriere und "andere Ausgaben unter Kontrolle hält".

Normalerweise drohen Strafen bei Defizitverstößen

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll finanzpolitische Sicherheit in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sicherstellen. Ihm zufolge dürfen die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten normalerweise drei Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Die Gesamtverschuldung soll zudem nicht über 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen.

Bei anhaltenden Defizitverstößen drohen den Mitgliedstaaten Sanktionen aus Brüssel. Dabei sind Geldbußen von bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung möglich, was sich auf Milliardenbeträge summieren kann.

Auch Gelder aus den milliardenschweren Strukturfonds könnten gekürzt werden. Das Verfahren ist aber langwierig, und bisher hat die EU noch niemals Geldbußen verhängt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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