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"Deutsches Reichsbräu": Verkauf von Nazi-Bier bleibt straffrei


18,88 Euro pro Kasten
Verkauf von Nazi-Bier bleibt straffrei

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Rechtsextreme bei einer Kundgebung (Symbolbild): Das eiserne Kreuz ist ein beliebtes Symbol bei Neonazis.Vergrößern des BildesRechtsextreme bei einer Kundgebung (Symbolbild): Das eiserne Kreuz ist ein beliebtes Symbol bei Neonazis. (Quelle: getty-images-bilder)
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Rechtsextrem, aber erlaubt? Das Bier "Deutsches Reichsbräu" verwendet bewusst Nazi-Codes und -Symboliken. Die Brauer müssen dabei nicht mit einer Strafe rechnen.

Der Verkauf einer Biermarke namens "Deutsches Reichsbräu" zum symbolischen Preis von 18,88 Euro pro Kasten durch einen Getränkemarkt in Sachsen-Anhalt bleibt straffrei. Das Landgericht Halle wies eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg zurück, das Verfahren nicht zu eröffnen.

Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Bier war Anfang 2020 von einem Getränkemarkt in Bad Bibra in den Handel gebracht worden, was viele Menschen empörte.

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Vom Eisernen Kreuz bis "Heil Hitler"

Der Name "Deutsches Reichsbräu" stand in Frakturschritt, die auch bei Neonazis beliebt ist, auf dem Etikett. Zudem prangte dort ein Reichsadler mit ausgebreiteten Schwingen, der in seinen Krallen einen Eichenkranz mit Eisernem Kreuz hielt.

Im Hintergrund war ein weiteres Eisernes Kreuz zu erkennen, das sich nach rechts neigte. Der Preis von 18,88 Euro ergab sich aus den Zahlen 18 – Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen Adolf Hitlers – und 88, was in der Szene für "Heil Hitler" steht.

Die Generalstaatsanwaltschaft sah in der Darstellung eine Symbolik, die früheren Nazi-Organisationen zum Verwechseln ähnlich ist. Sie wollte den Getränkehändler wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangen. Das Amtsgericht Naumburg hingegen sah keine ausreichende Ähnlichkeit mit solchen Kennzeichen und somit auch keine Verwechslungsgefahr.

Gericht bestätigt rechtsextreme Gesinnung

Das Landgericht erkannte nun eine "rechtsextreme propagandistische Stoßrichtung der Verwendung des Etiketts". Sicherlich habe eine "rechtsextreme Gesinnung der an dem Vertrieb der Bierflaschen Beteiligten" eine Rolle gespielt.

Zwar könne die Darstellung des Eisernen Kreuzes im Hintergrund, das ähnlich einem Hakenkreuz auf der Spitze stehe, als Andeutung hierauf verstanden werden. Eine Verwechslungsgefahr bestehe jedoch nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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