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Doppelbesteuerung der Rente: Ampel will das Problem anpacken


So wollen die Ampelparteien die Rentensteuer ändern


Aktualisiert am 28.11.2021Lesedauer: 4 Min.
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Älteres Ehepaar sortiert Finanzen (Symbolbild): Ende Mai fällte der Bund ein wegweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung. Die Ampelkoalitionäre setzen das nun um.Vergrößern des Bildes
Älteres Ehepaar sortiert Finanzen (Symbolbild): Ende Mai fällte der Bund ein wegweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung. Die Ampelkoalitionäre setzen das nun um. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Dass auch Rentner Steuern zahlen müssen, halten viele für ungerecht. Verfassungswidrig wird es jedoch, wenn eine Doppelbesteuerung vorliegt. Um die zu verhindern, wollen die Ampelparteien nun handeln.

Steuern müssen in Deutschland nicht nur Arbeiter, Angestellte oder Selbstständige zahlen. Auch Rentner müssen einen Teil ihrer Altersvorsorge abgeben. In welchen Fällen das sein muss, lesen Sie hier.

Doch Streitpunkt ist vor allem: die doppelte Besteuerung von Renten. Doppelt besteuert wird, verkürzt gesagt, wer zweifach für seine Rente zur Kasse gebeten wird – nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als Rentner. Das ist jedoch verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands oberstes Steuergericht, fällte Ende Mai ein wegweisendes Urteil: Die Rentensteuerformel müsse angepasst werden, da es sonst für Tausende Rentner zu der unrechtmäßigen Doppelbesteuerung käme.

Das will die Ampelkoalition nun machen. t-online erklärt, wie eine Reform der Rentensteuer aussehen könnte und was das für Senioren bedeutet.

Was ist das Problem?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Rentenbesteuerung anders berechnet werden muss, dass es neue Grundlagen dafür geben müsse. Der Grund: Spätere Rentnerjahrgänge könnten sonst von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein – das wäre verfassungswidrig. Deshalb müsse die Rentensteuerformel geändert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Besteuerung der Renten in Deutschland ist seit Längerem ein Streitthema. Denn seit 2005 müssen Rentner Steuern auf ihre Rente zahlen, im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre Rentenbeiträge steuerlich absetzen.

Strittig ist dabei vor allem die konkrete Ausgestaltung der Übergangsphase für die neue Regelung, die noch bis 2040 läuft. In dieser Zeit steigt schrittweise die Besteuerung der ausgezahlten Rente, während die Steuerlast auf Rentenbeiträge während des Arbeitslebens sinkt.

So werden die Beiträge zur Rentenkasse nach derzeitigem Plan ab 2025 vollständig steuerbefreit sein und die ausbezahlten Renten müssen ab 2040 voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein.

Kritiker bemängeln, dass es dadurch in bestimmten Fällen, vor allem in künftigen Rentenjahrgängen, zu einer doppelten Besteuerung der Rente kommen könnte. "Eine doppelte Besteuerung liegt immer dann vor, wenn die Beiträge aus versteuertem Einkommen in Summe höher sind als der steuerfreie Anteil der Rente multipliziert mit der Lebenserwartung", erklärt Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler NRW.

Das mahnte auch der BFH an, weswegen der Bund nun handeln muss. Schon jetzt gibt es Berechnungen, welche Senioren vor allem von einer doppelten Rentenbesteuerung betroffen sein könnten. Schauen Sie hier nach, ob auch Sie betroffen sein könnten.

Was ändert sich künftig für Rentner?

Die Ampelkoalitionäre planen, die Rentensteuerformel zu ändern. Das hatte Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister kurz nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes angekündigt. "Mit Blick auf die BFH-Rechtsprechung wird die Bundesregierung dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Reform der Rentenbesteuerung unterbreiten", hieß es hierzu im Sommer aus dem Ministerium.

Nun hat es das BFH-Urteil auch in den Koalitionsvertrag geschafft. "Wir werden das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden", heißt es dort.

Experte: "Eher kosmetische Maßnahme"

So wollen SPD, FDP und Grüne die Rentenbeiträge bereits vor dem Jahr 2025 steuerlich voll absetzbar machen – ab dem Jahr 2023. Bisher ist das noch nicht möglich: Nur 90 Prozent der Beiträge können 2020 und 92 Prozent 2021 abgesetzt werden. Auch Scholz hatte das bereits vorgeschlagen. "Das ist eher eine kosmetische Maßnahme", kommentierte Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW bereits Ende August.

Der entscheidende Schritt der geplanten Reform liegt laut Steuerexperte Liebern anderswo: Scholz – wie auch nun die Ampelparteien – setzen nämlich auch auf eine Verschiebung der vollen Rentenbesteuerung. Erst ab 2060 sollen Rentnerinnen und Rentner ihre Bezüge zu 100 Prozent versteuern müssen und nicht, wie bislang vorgesehen, schon 2040.

Konkret bedeutet das: Der steuerpflichtige Rentenanteil, derzeit 81 Prozent, würde langsamer erhöht werden als bisher. Statt aktuell um einen Prozentpunkt pro Jahr, stiege der steuerpflichtige Anteil der Rente ab 2023 jährlich um einen halben Prozentpunkt.

Doch fraglich ist, ob diese Verlängerung des Übergangszeitraumes ausreicht, so Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW. "Der Bund sollte den Zeitraum bis ins Jahr 2070 ausweiten – dann geht er ganz sicher, dass es keine Fälle von Doppelbesteuerung geben wird. Berechnet er hier zu knapp, könnten wir in einigen Jahren schon wieder vor dem Bundesfinanzhof sitzen", sagte er damals.

Rentenanpassungen sind voll steuerpflichtig

Und noch eine weitere Reform erhoffen sich Steuerexperten wie Liebern vom nächsten Finanzminister: eine Steueränderung bei der Rentenanpassung. Bislang ist es so, dass der Teil der Rente, der nach einer Rentenerhöhung dazukommt, zu 100 Prozent steuerpflichtig wird.

Dadurch rutschen jedes Jahr Tausende Rentner in die Steuerpflicht. Diese Praxis kritisieren Experten schon seit Jahren.

Das Finanzministerium unter Olaf Scholz hat Ende August bereits signalisiert, dass dies wohl unwahrscheinlich ist. "Nach der Rechtsprechung des BFH ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass reguläre Rentenerhöhungen uneingeschränkt der Besteuerung unterworfen werden", so der BMF-Sprecher damals.

Der Gesetzgeber habe die Notwendigkeit gesehen, "einer ansonsten in der Übergangsphase eintretenden erneuten Vergrößerung der Besteuerungsunterschiede zwischen Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen entgegenzuwirken". Das heißt: Würde man die Rentenerhöhung nicht voll steuerpflichtig machen, würde der Steuerunterschied zwischen Pensionären und Rentnern zu weit auseinanderklaffen.

Was hat sich bereits geändert?

Seit Ende August ergehen Steuerbescheide, denen womöglich eine Doppelbesteuerung von Renten zugrunde liegt, nur noch vorläufig. Das teilte das Bundesfinanzministerium damals mit. Das heißt, dass der Bescheid nicht endgültig ist und noch geändert werden kann, Betroffene müssen folglich auch keinen Einspruch mehr dagegen einlegen.

Von den neuen Steuerbescheiden betroffen sind alle Menschen, die seit 2005 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse oder von einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen oder eine Rürup-Rente erhalten und deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Das heißt, es geht um Steuerfestsetzungen, die künftig geschehen – sich möglicherweise aber auch auf frühere Steuerzahlungen beziehen. Vor allem spielt es aber für künftige Senioren eine wichtige Rolle.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Koalitionsvertrag 2021 – 2025
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