t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

Volksbank: Streit um Kontokündigung – wann ein Urteil fallen soll


Termin steht fest
Viel beachtetes Volksbank-Urteil fällt Mitte Februar


Aktualisiert am 18.01.2022Lesedauer: 4 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Logo der Volksbank (Symbolbild): Die Volksbank Welzheim gehört zu den kleineren Genossenschaftsbanken.Vergrößern des Bildes
Logo der Volksbank (Symbolbild): Die Volksbank Welzheim gehört zu den kleineren Genossenschaftsbanken. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Darf eine Bank einem Kunden kündigen, weil er zu viel gezahlte Beträge zurückverlangt und sich auf ein BGH-Urteil beruft? Ein Urteil hierzu dürfte wichtig werden. Jetzt steht fest, wann es fallen soll.

Die Volksbank Welzheim gehört mit ihren 60 Mitarbeitern, fünf Zweigstellen und einer Bilanzsumme von rund 450 Millionen Euro sicher nicht zu den größten Geldhäusern in Deutschland. Doch die kleine Bank, die ihren Sitz in Baden-Württembergs beschaulicher Provinz hat, spielte am Dienstag eine wichtige Rolle.

Denn am Landgericht Stuttgart lief ein Gerichtsverfahren, dessen Urteil wegweisend werden könnte – und zwar für alle Entscheider in Deutschlands Kreditinstituten. Nun steht fest, wann es fällt. t-online erklärt, worum es genau geht und welche Bedeutung die Entscheidung hat.

Worum geht es bei dem Verfahren?

Grundsätzlich geht es darum, wie Banken auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Frühjahr reagieren. Der BGH hatte im April entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist.

Nach Ansicht der Richter von damals sind Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung geschlossen wurden. Bis dato war genau das gängige Praxis: Bekamen Kunden einen Brief von ihrer Bank und reagierten auf diesen nicht, werteten die Banken das als stille Zustimmung – etwa, wenn sie die Gebühren für ein Konto erhöhten.

Das BGH-Urteil glich einem juristischen Erdbeben. Konkret bedeutet es, dass Kunden sich nun zu viel bezahlte Beträge zurückerstatten lassen können (siehe unten). Mehr dazu lesen Sie hier. Allerdings ist der genaue Zeitraum, für den das gelten soll, noch umstritten.

Darum geht es im konkreten Fall

Am Landgericht Stuttgart ging es nun um den Einzelfall eines Kunden der Volksbank Welzheim. Diese hatte dem Mann gekündigt, weil dieser nach dem BGH-Urteil die Kontoführungsgebühren zurückverlangte, die auf einer stillschweigenden Zustimmung beruhten.

Die Volksbank Welzheim bot ihm nur an, es bei den bisher verlangten monatlichen Kontoführungsgebühren von 5 Euro zu belassen und die Gebühren nicht zu erhöhen, wenn dieser auf eine Rückerstattung der unberechtigt eingezogenen Kontoführungsgebühren verzichtet, erklärt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Darauf aber ging der Kunde nicht ein.

Also kündigte ihm die Volksbank Welzheim – zu Unrecht, wie die Verbraucherzentrale findet. "Das Gebahren der Volksbank ist besonders dreist, weil so die Kunden daran gehindert werden, ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen", sagte Nauhauser t-online am Montag. "Wir sehen hier einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Schließlich müssen sich andere Banken auch an das BGH-Urteil halten und zu Unrecht verlangte Beträge zurückerstatten."

Volksbank Welzheim wehrt sich

Die Volksbank Welzheim sieht das erwartungsgemäß anders. "Das Angebot der Bank sah vor, dass der günstige Kontopreis aufrechterhalten bleibt, also alles beim Alten bleibt, wenn die Bank die Gebühren für die Dienstleistungen, die sie in der Vergangenheit geleistet hat, behalten darf", sagte der Anwalt Ferdinand Scholl, der die Bank vor Gericht verteidigt, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Der Kunde habe dieses Angebot aber nicht angenommen, er wollte es sich nur für die Zukunft sichern – doch das war nicht möglich, weil es ein solches Angebot nicht gab. "Ein Angebot, das es nicht gibt, kann nicht angenommen werden", so Scholl in der "FAZ" weiter. Die Bank würde immerhin das Angebot bestimmen und nicht der Kunde: "Da dem so ist, wurde jenem Kunden der Kontovertrag gekündigt."

Termin für Urteil steht fest

Nach dem Verfahren steht nun auch fest, wann ein Urteil fallen soll. Am 15. Februar um 13 Uhr will das Landgericht Stuttgart eine Entscheidung verkünden. Das sagte eine Gerichtssprecherin t-online.

Das Urteil könnte hohe Wellen schlagen – besonders dann, wenn es für die Verbraucherzentrale aus geht. Laut Nauhauser ließ das Gericht in der Verhandlung keine Einschätzung zum Ausgang des Verfahrens erkennen, schrieb er am Dienstag auf Twitter. t-online wird Sie auf dem Laufenden halten.

Warum könnte eine Entscheidung wegweisend sein?

Weil viele Banken ihren Kunden nach dem BGH-Urteil mit Kündigungen drohen. "Dass einem Kunden, der zu viel gezahlte Beträge zurückverlangt, gekündigt wird, ist zwar eher eine Ausnahme", so Verbraucherschützer Nauhauser. "Aber dass Geldhäuser damit drohen zu kündigen, ist leider gängige Praxis, von der uns viele Kunden berichten."

Klar ist dabei: Eine Bank darf einen Vertrag selbstverständlich kündigen, wenn er sich nicht mehr für sie lohnt. "Doch die Art und Weise, wie Kunden an der Durchsetzung ihrer Rechte aufgrund des BGH-Urteils gehindert werden, gehört sich nicht – und ist aus unserer Sicht unzulässig."

Weitere Klagen gegen Banken

Tatsächlich laufen noch weitere Verfahren gegen Banken. Allein die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat insgesamt vier Unterlassungsklagen eingereicht – auch gegen die Sparda-Bank Baden-Württemberg.

Diese hat nach eigenen Angaben mehr als 530.000 Mitglieder. Auch hier geht es um die Frage, ob Kunden, die eine Erstattung verlangten, mit einer Kontokündigung gedroht wurde und sie so unzulässig beeinflusst wurden.

In anderen Verfahren geht es etwa um die Frage, ob einmal Geld abheben eine aktive Zustimmung zu Vertragsänderungen ersetzt. Es bleibt also spannend – für Kunden und die Bankmanager der Republik.

Was sollten Verbraucher tun?

Nach dem BGH-Urteil müssen Banken Kunden explizit um Zustimmung bitten, wenn sie höhere Gebühren durchsetzen möchten. Stimmt ein Kunde nicht zu, kann die Bank das Konto kündigen. "Wir raten Ihnen: Schauen Sie sich nach Alternativen um, wenn Banken Gebühren erhöhen", so Verbraucherschützer Nauhauser. Das geht etwa über ein Vergleichsportal der Stiftung Warentest. Lesen Sie hier mehr dazu.

Kunden, die vom BGH-Urteil betroffen sind, können von ihrer Bank Rückerstattungen verlangen. Hierzu stellt die Verbraucherzentrale Musterbriefe bereit. Diese finden Sie hier.

Droht die Bank Ihnen mit der Kontokündigung, sollten Sie sich aber nicht verunsichern lassen, rät Nauhauser. "Es ist Ihr rechtmäßiger Anspruch, die Beträge zurückzuverlangen. Banken versuchen teilweise, ihre Kunden einzuschüchtern", sagte er. "In den meisten Fällen bleibt es aber bei einer Drohung." Wenn nicht, könnten Sie sich an Ihre zuständige Verbraucherzentrale wenden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Niels Nauhauser
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website