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Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5: Was bedeutet das für Ehepaare?


Warum die Ampel Steuerklasse 3 und 5 abschaffen will


Aktualisiert am 05.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Ein Paar erklärt seine Steuern (Symbolbild): Ehepartner profitieren bei der Einkommensteuer vom Splittingvorteil.
Ein Paar erklärt seine Steuern (Symbolbild): Ehepartner profitieren bei der Einkommensteuer vom Splittingvorteil. (Quelle: mapodile/Getty Images)

Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren und Lebenspartnern. Wir erklären, was dahintersteckt.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bei der Einkommensteuer die Wahl: Sie können zwischen drei Kombinationen von Steuerklassen wählen – zumindest bislang.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will eine dieser drei Möglichkeiten abschaffen: Die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben, so steht es im Koalitionsvertrag. Übrig blieben dann nur noch der Standard-Mix aus Steuerklasse 4 und 4 und die Kombination aus Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor.

Doch was soll das Ganze überhaupt? Was würde eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Paare bedeuten? Und wann ist es so weit? Die Antworten im Überblick.

Warum will die Ampel Steuerklasse 3 und 5 abschaffen?

Entscheiden sich zusammenveranlagte Eheleute und Lebenspartner für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5, erhöhen sie als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen, wenn ihre Gehälter stark auseinanderklaffen (mehr dazu lesen Sie hier).

Die Betonung liegt hier allerdings auf "als Paar", denn der Geringerverdienende hat in Steuerklasse 5 für sich genommen hohe Belastungen bei der Lohnsteuer. Ihm wird also besonders viel von seinem Bruttolohn abgezogen. Diese Abzüge möchte die Bundesregierung reduzieren, indem sie die Lohnsteuer reformiert und die Steuerklassenkombination 3/5 abschafft. Gleichzeitig soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination 4/4 gestärkt werden (mehr dazu unten).

SPD, Grüne und FDP erhoffen sich davon, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Denn derzeit sind es meist Ehefrauen, die weniger verdienen und sich deshalb in Steuerklasse 5 eingruppieren. So werden sie bei der Steuer stärker belastet als es der Fall wäre, wenn sie ihr Einkommen unabhängig vom besserverdienenden Partner versteuern würden.

Was das in Zahlen heißt, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor: "Bei Jahresbruttolöhnen von 20.000 Euro bis 35.000 Euro, in denen sich die meisten zweitverdienenden Ehefrauen bewegen, macht die Mehrbelastung 11 bis 12 Prozentpunkte aus – das sind 200 bis 300 Euro im Monat", heißt es in einem DIW-Bericht. Der Besserverdienende – oft der Ehemann – wird in Steuerklasse 3 hingegen begünstigt.

Was bedeutet eine Abschaffung der Steuerklassen für Paare?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. In Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner aber weiterhin gleich viel Steuern zahlen – nur die Aufteilung der Last zwischen den Partnern würde sich verschieben.

Für den Geringerverdienenden hätte die Abschaffung der Steuerklasse 5 aber noch einen Vorteil: Weil ihm Monat für Monat mehr Netto vom Brutto bleibt, steigen davon abhängige Lohnersatzleistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld.

Ob es Frauen tatsächlich dazu ermutigt, mehr oder überhaupt zu arbeiten, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 nicht mehr existiert, ist offen. Eine Rolle spielt dafür auch, wie wichtig es ihnen ist, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen – und damit jeden Monat ein höheres Nettogehalt zu beziehen.

Effekt der Reform noch umstritten

"Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen", sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. "Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden."

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings als Ganzes ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 jedenfalls nicht. Auch in den verbleibenden Lohnsteuerklassenkombinationen für Ehepaare und Lebenspartner wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet.

So berücksichtigt das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das Finanzamt errechnet dafür zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden. Wählen Sie das Faktorverfahren, sind Sie allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr zum Faktorverfahren in Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Wann werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Der genaue Termin ist bisher nicht bekannt. Da die Bundesregierung die Abschaffung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, strebt sie das Vorhaben aber zumindest innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, das heißt bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025. Allerdings werden erfahrungsgemäß nie alle Pläne aus Koalitionsverträgen umgesetzt.

Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich: "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Verwendete Quellen
  • diw.de: "Abschaffung der Steuerklasse V kann Reform des Ehegattensplittings nicht ersetzen"
  • DIW Wochenbericht 10/2022, S. 159-165
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