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Verlustrücktrag Einkommensteuer – so erhalten Sie Ihr Geld zurück


Ratgeber Steuern
Verlustrücktrag Einkommensteuer: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

t-online, Marc Stöckel

04.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Sie können Ihre "zu viel" gezahlten Steuern von bis zu zwei Jahren erstattet bekommen.Vergrößern des BildesBei der Einkommensteuer kann ein Verlustrücktrag sinnvoll sein. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Sie haben Verluste erlitten und wollen sich Geld vom Finanzamt zurückholen? Per Verlustrücktrag verringern Sie Ihre Einkommensteuer aus dem Vorjahr.

Wenn Sie durch Ihre geschäftliche Tätigkeit in einem Jahr Verluste erleiden, zahlen Sie nicht nur keine Steuern. Sie können im Rahmen Ihrer Erklärung zur Einkommensteuer sogar einen Verlustrücktrag in das Vorjahr beantragen. Folglich erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück, das Sie im vorherigen Veranlagungszeitraum zu viel gezahlt haben. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.

Verlustrücktrag: So verringert sich Ihre Einkommensteuer

Auf Basis Ihrer Einkünfte, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, ermittelt das Finanzamt den von Ihnen zu zahlenden Steuerbetrag. Sind Ihre Einkünfte jedoch innerhalb eines Jahres negativ, weil Ihre Ausgaben höher sind als Ihre Einnahmen, kommt es zu einem sogenannten Verlustabzug. Ein solches Szenario stellt sich beispielsweise häufig im Rahmen eines Studiums oder einer Selbstständigkeit ein.

Durch einen Verlustvortrag werden Ihre Verluste daraufhin automatisch in den Folgejahren mit Ihren Gewinnen verrechnet. Wenn Sie jedoch bereits im vorherigen Jahr Gewinne erzielt haben, lohnt es sich oftmals, im Rahmen der Erklärung für die Einkommensteuer einen Verlustrücktrag zu beantragen. Denn dadurch erhalten Sie sofort zu viel gezahlte Steuern zurück.

Hinweis: Dies gilt nicht, wenn negative Kapitalerträge die Ursache für Ihre Verluste sind. Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen lassen sich grundsätzlich nicht mit anderen Einkünften verrechnen.

Der mögliche Rücktrag der Verluste ist gedeckelt

Bei einem Verlustrücktrag verrechnet das Finanzamt Ihre Gewinne aus dem Vorjahr mit Ihren aktuellen Verlusten, wodurch sich die zu zahlende Einkommensteuer verringert. Infolgedessen bekommen Sie von der Behörde einen entsprechend geänderten Steuerbescheid sowie eine Rückerstattung der im vorherigen Jahr zu viel gezahlten Steuern.

Üblicherweise ist der Verlustrücktrag aus einem Veranlagungsjahr auf eine Million Euro bei Singles und zwei Millionen Euro bei Ehepaaren gedeckelt. Durch die Steuerhilfegesetze infolge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Grenzen jedoch für die Jahre 2020 bis 2023 auf 10 respektive 20 Millionen Euro erhöht. Ab 2024 gelten voraussichtlich wieder die vorherigen Höchstgrenzen.

Auf wie viele Jahre lässt sich der Verlustrücktrag der Einkommensteuer verteilen?

Während sich Verluste früher immer nur in das vorherige Jahr zurücktragen ließen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ein Rücktrag auf bis zu zwei vorangegangene Jahre möglich.

Um Ihren ohnehin jedes Jahr steuerfreien Grundbetrag optimal auszunutzen, können Sie den Verlustrücktrag in der Höhe begrenzen. Kann das Finanzamt dabei nicht alle Verluste aus dem aktuellen Jahr sinnvoll mit den beiden Vorjahren verrechnen, so trägt es den Restbetrag automatisch auf die Folgejahre vor und berücksichtigt ihn dort zukünftig.

Die genaue Zeile, wo Sie den Verlustrücktrag in Ihrer Erklärung für die Einkommensteuer eintragen, kann sich aufgrund von Änderungen im Formular von Jahr zu Jahr leicht unterscheiden. Sie finden die relevanten Felder jedoch üblicherweise in der "Anlage Sonstiges" im Bereich "Verlustabzug".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • helfer-in-steuersachen.de: "2.0.2 Verluste schonen? Zeile 7-8" (Stand: 20.03.2023)
  • Gesetze im Internet: "Einkommensteuergesetz (EStG)" (Stand: 02.05.2023)
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