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Grundsteuererklärung: Finanzministerium erteilt Absage an Fristverlängerung


"Drohende Steuerausfälle"
Keine Fristverlängerung für Grundsteuererklärung

Von dpa-afx
21.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Grundsteuererklärung in Papierform: Bis zum 31. Oktober dieses Jahres müssen Eigentümer beim zuständigen Finanzamt die Grundsteuererklärung abgeben.Vergrößern des BildesGrundsteuererklärung in Papierform: Bis zum 31. Oktober dieses Jahres müssen Eigentümer beim zuständigen Finanzamt die Grundsteuererklärung abgeben. (Quelle: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt)
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Erst 18 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen sind eingegangen. Doch eine Fristverlängerung über den Oktober hinaus soll es nicht geben.

Das Bundesfinanzministerium will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einem Medienbericht zufolge nicht verlängern. Eine Verlängerung über Ende Oktober hinaus berge die Gefahr, dass die Kommunen ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erfüllen könnten, teilte ein Sprecher des Ministeriums der "Wirtschaftswoche" am Mittwoch mit.

"Dadurch drohen Steuerausfälle mit allen bekannten Folgen für die Haushalte, auch die der Länder und des Bundes", wurde das Finanzministerium von der Zeitung zitiert. Grundsätzlich könnten die Länder die Frist jedoch nach eigenem Ermessen festsetzen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich Ende August offen dafür gezeigt, die Fristen zu verlängern. Nach Angaben seines Hauses aus der vergangenen Woche wurden bislang knapp 18 Prozent der Erklärungen abgegeben.

Technische Schwierigkeiten bei der Steuerplattform "Elster"

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen – seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

Mitte Juli kam es bei "Elster" zu technischen Schwierigkeiten. Die Steuerplattform war vorübergehend nicht erreichbar. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist, die regulär am 31. Oktober endet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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