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Gaskommission: So könnte Ihnen die Gaspreisbremse Hunderte Euros sparen


Debatte um Gaspreisbremse
Dieser Plan könnte Ihnen Hunderte Euro bringen

Von Frederike Holewik

Aktualisiert am 10.10.2022Lesedauer: 5 Min.
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Dampfende Schornsteine: Die Expertenkommission will die Bürger mit Einmalzahlungen und einer Preisdeckelung entlasten. (Quelle: Arterrax/imago-images-bilder)

Die Bundesregierung will die Bürger bei den Gaskosten entlasten. Nun liegt ein Vorschlag der Expertenkommission vor – was das für Ihre Gasrechnung bedeutet.

Im Kampf gegen die hohen Gaspreise hat die Bundesregierung eine Expertenkommission eingesetzt. Ihr Vorschlag für die kommenden Monate sieht ein zweistufiges Modell vor: Einmalzahlungen im Dezember und eine Preisdeckelung im kommenden Jahr.

Nun liegt es an Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Regierung, ob und wann diese Lösung umgesetzt wird. Der Druck für eine schnelle Entscheidung ist mit Blick auf das Thermometer und die aktuellen Gaspreise hoch.

t-online erklärt, wie die Gaspreisbremse funktionieren soll und wie sich die Entlastungen auf Ihre Gasrechnung auswirken könnten.

Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Der Vorschlag der Expertenkommission, die aus Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik besteht, setzt auf einen zweistufigen Mechanismus:

Demnach soll es im Dezember eine Einmalzahlung in der Höhe von einer Monatsrechnung geben. Im kommenden Jahr sollen dann Gaskontingente mit gedeckelten Preisen für Wirtschaft und Verbraucher eingeführt werden.

Für Privathaushalte soll diese Deckelung ab März für den Gasverbrauch in Höhe von 80 Prozent ihres Verbrauchs in 2021 gelten. Für diesen Anteil an ihrem Gasverbrauch soll der Preis pro Kilowattstunde (kWh) 12 Cent betragen.

Für Industrie-Gaskunden soll es ab Januar 16 Monate lang für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs einen festen und damit gedeckelten Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde geben.

Was wird die Gaspreisbremse kosten?

Für die Entlastungen von Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geht die Expertenkommission von Kosten in Höhe von 66 Milliarden Euro aus. Darin enthalten sind bereits die fünf Milliarden für die Einmalzahlungen im Dezember.

Für die Industrie gehen die Experten von Kosten von noch einmal rund 25 Milliarden Euro aus. Insgesamt liegen die Kosten des zweistufigen Modells damit bei rund 91 Milliarden Euro.

Die Berechnung bezieht sich auf die gesamte Laufzeit der Maßnahme, also bis Ende April 2024, und orientiert sich an aktuellen Weltmarktpreisen für Gas. Dementsprechend handelt es sich eher um Richtwerte, da die Preisentwicklung an den Energiebörsen nicht vorherzusehen ist.

Die Gaspreisbremse soll ein zentrales Rettungsinstrument in der Energiekrise und zentraler Bestandteil des sogenannten "Abwehrschirms" werden. Für diesen hatte die Bundesregierung zuletzt angekündigt, 200 Milliarden Euro bereitstellen zu wollen.

Der finanzielle Rahmen wird durch die Gaspreisbremse damit nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft. In der Pressekonferenz betonten die Kommissionsvorsitzenden mit Blick auf die Kosten, dass es ihr Ziel gewesen sei, sinnvolle Entlastungen auszuarbeiten. Es sei nicht darum gegangen, das Budget auszureizen. Zudem solle weiterhin ein Anreiz zum Gassparen erhalten bleiben, denn die Versorgungslage sei weiterhin angespannt.

Experte: Hätte bessere Möglichkeiten gegeben

Für Thilo Schaefer, Energieexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW), zeigt der Vorschlag der Kommission, dass ein Zwiespalt überbrückt werden muss. "Aus ökonomischer Sicht ist es wichtig, dass das Knappheitssignal aufrecht erhalten wird. Schließlich haben wir für diesen Winter wenig Gas zur Verfügung, das muss sich auch im Preis wiederfinden", so Schaefer im Gespräch mit t-online.

"Gleichzeitig muss ein solches Maßnahmenpaket auch dafür sorgen, dass die Industrie am Leben gehalten wird. Für viele Unternehmen geht es mittlerweile um die Existenz." Daher seien die Entlastungen – auch im großen Umfang – aktuell geboten und notwendig.

Inwiefern sie dabei zielgenau sind, sei diskutabel. "Die Einmalzahlung im Dezember wurde sicherlich entschieden, um eine schnelle Entlastung zu schaffen", sagt Schaefer. "Hier hätte es mitunter bessere Möglichkeiten gegeben, um gerade einkommensschwache Haushalte stärker zu entlasten."

Was bedeutet das für Gaskunden?

Sollte die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission übernehmen, kommt die erste Entlastung im Dezember. Für diesen Monat wäre die Abschlagszahlung geplant. Zur Einordnung: Für einen Mehrpersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh jährlich liegen die monatlichen Abschlagzahlungen aktuell im Durchschnitt bei 342 Euro.

Für Januar und Februar wären die Gasrechnungen dann hingegen in vollem Umfang fällig, bevor voraussichtlich ab 1. März die Gaspreisbremse in Kraft tritt. Diese sieht für private Haushalte vor, dass für 80 Prozent ihres Verbrauchs von 2021 der niedrigere Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde zählt. Für den weiteren Verbrauch gilt dann weiterhin der aktuelle Gaspreis, den der Versorger derzeit aufruft.

Das Vergleichsportal Verivox hat berechnet, was das für verschiedene Haushaltsgrößen bedeutet:

  • Ein Singlehaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 5.000 kWh jährlich würde ohne Entlastungen derzeit auf 1.027 Euro Kosten pro Jahr kommen. Mit Gaspreisbremse sinkt diese Belastung um rund 33 Prozent auf 685 Euro.
  • Ein Mehrpersonenhaushalt mit 20.000 kWh jährlichem Verbrauch müsste so statt 4.108 Euro nur 2.742 Euro zahlen. Das entspricht einer Ersparnis von 1.366 Euro.

Bei Verifox warnt man jedoch vor Verschiebungseffekten, die sich durch den von der Expertenkommission avisierten späteren Beginn der Maßnahme ergeben könnten. "Greift die Gaspreisbremse jedoch erst ab März 2023, verschiebt das sowohl die Entlastung als auch den zugrundeliegenden Jahresverbrauch. Der genaue Effekt der Maßnahme muss sich dann erst noch zeigen," so Energieexperte Thorsten Storck von Verivox.

Laut Plan der Kommission müssen Gaskunden nichts weiter tun, um von diesen Vergünstigungen zu profitieren. Die Abwicklung erfolgt automatisch über die Gasversorger und bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich über die Hausverwaltung.

Für Miets- und Mehrfamilienhäuser heißt das aber auch: Die Berechnung von 80 Prozent des Gasverbrauchs geht nach Gasanschluss und nicht nach Wohneinheit. Die Gesamtersparnis legt dann der Vermieter oder Verwalter auf alle Parteien um.

Wie geht es jetzt weiter?

Nun liegt die Entscheidung bei der Bundesregierung, wie sie die Vorschläge der Kommission umsetzt. Inwiefern die Regierung dabei alle Details des Expertenplans übernimmt, ist unklar. Auch ein genauer Zeitpunkt für eine Entscheidung steht noch nicht fest. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte zuvor gesagt, er wolle sich "sofort und intensiv" mit den Vorschlägen beschäftigen, sobald diese vorlägen.

Nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner könnte das noch einige Tage dauern. "Kommende Woche, spätestens übernächste Woche haben wir da Klarheit", sagte der FDP-Politiker am vergangenen Freitag dem Radiosender 105,5 Spreeradio.

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Experte Schaefer rechnet damit, dass es nicht allzu lange dauern wird, bis eine Entscheidung fällt: "Die Bundesregierung war in den Prozess der Kommission eingebunden. Ich rechne daher damit, dass die Vorlage ohne große Veränderungen übernommen wird. Allerdings stehen dann noch europarechtliche Prüfungen aus."

Aber auch die Kommission ist mit ihrer Arbeit noch nicht fertig. Die Experten sollen Vorschläge ausarbeiten, wie die Nachfrage nach Gas weiter gesenkt und die Angebotslage verbessert werden kann. Für den 17. und den 24. Oktober sind weitere Sitzungen geplant. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen in Form eines Abschlussberichts bis Ende des Monats vorliegen.

Wie reagieren Industrie und Sozialverbände?

Deutliche Kritik übte Ullrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. "Eine Gaspreisbremse muss sozial orientiert und sozial gerecht ausgestaltet werden, und bei der Entlastung bei Energiekosten muss dringend nachgebessert werden." Die Einmalzahlungen kämen vor allem jenen Haushalten zugute, die diese nicht bräuchten. Für einkommensschwache Haushalte brauche es "vor allem eine zielgenaue und wirkungsvolle Entlastung", sagte er t-online.

"Das können nur Direkthilfen sein, wie etwa durch die Energiekostenkomponente, und eine schnellstmögliche pauschale Erhöhung der Regelsätze um 200 Euro. Nur so werden ärmere Menschen vor Hunger und Kälte geschützt", so Schneider weiter. Der Paritätische Gesamtverband rufe deshalb zu Demonstrationen am 22. Oktober in sechs Städten auf.

Von Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertretern gab es ansonsten viel Zustimmung für die Vorschläge der Kommission, nicht zuletzt, da sie teils auch selbst im Gremium mitgewirkt hatten. "Dadurch werden die Gaspreise signifikant gesenkt, gleichzeitig wird der Anreiz zum Sparen gewährleistet und der Übergang in ein neues Zeitalter der Gaspreise optimal gestaltet. Ziel ist, in diesem Winter in allen Kundensegmenten mindestens 20 Prozent Gas einzusparen", so die Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Marie-Luise Wolff. "Dieser Dreiklang ist ein Erfolg für alle: die Bürgerschaft, die Unternehmen sowie die Versorgungssicherheit."

Auch DIHK-Präsident Peter Adrian zeigte sich zufrieden: "Das Ergebnis ist aus Sicht der Wirtschaft insgesamt positiv zu bewerten. Es ist ein starkes Signal, dass sich die Kommission auf eine schnelle und einfache Preisbremse geeinigt hat, die für die Unternehmen eine klare Perspektive bringt."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Pressekonferenz der Expertenkommission am 10.10.2022
  • Gespräch mit Thilo Schaefer (IW)
  • Statement von Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
  • Pressemitteilung BDEW
  • Pressemitteilung DIHK
  • ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme: "Sicher durch den Winter - Zwischenbericht"
  • Berechnung Verivox
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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