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Insekten in Lebensmitteln: M&Ms, Ehrmann – Läuse und Würmer inklusive


In diesen Produkten stecken schon heute Insekten

Von Laura Helbig

Aktualisiert am 18.02.2023Lesedauer: 3 Min.
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Kinder-Schoko-Bons: Kurz vor Ostern ruft Ferrero verschiedene Produkte zurück.
Kinder-Schoko-Bons: Für den Glanz sorgt – wie bei einigen anderen Süßigkeiten auch – Schellack. (Quelle: Laurie Dieffembacq/BELGA/dpa-bilder)
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Mit dem Inkrafttreten einer EU-Verordnung dürfen weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Das müssen Verbraucher jetzt wissen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Welche Produkte könnten künftig Insekten enthalten?
  • Müssen die Produkte mit Insekten speziell gekennzeichnet werden?
  • Ist der Verzehr von Insekten und deren Erzeugnissen unbedenklich?
  • Welche Lebensmittel enthalten bereits Insekten?

Die neue EU-Verordnung zu Insekten in Lebensmitteln sorgt für Ärger und Verwirrung. Künftig dürfen diese Erzeugnisse aus der Hausgrille ("teilweise entfettetes Pulver") und dem Getreideschimmelkäfer (Pulver und Pasten aus Larven) enthalten.

In welchen Lebensmitteln dürfen nun künftig Insekten verarbeitet werden? Wie können Kundinnen und Kunden erkennen, ob sie in einem Produkt enthalten sind? Und in welchen Lebensmitteln sind bereits Insekten beigemischt? t-online beantwortet wichtige Fragen zu dem neuen Gesetz.

Welche Produkte könnten künftig Insekten enthalten?

Pulver aus der Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form könnten in folgenden Produkten stecken:

  • Brot und Brötchen
  • Keksen
  • Teigwaren (Nudeln)
  • Suppen, Suppenkonzentraten und -pulver
  • Pizza
  • Verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
  • Molkenpulver
  • Fleischanalogen
  • Fleischzubereitungen
  • Snacks außer Chips
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
  • Nahrungsergänzungsmittel (Getreideschimmelkäfer-Larven in Pulverform)

Müssen die Produkte mit Insekten speziell gekennzeichnet werden?

Ja und nein. Hersteller müssen auf dem Etikett keinen gesonderten Hinweis geben, dass sich in ihren Produkten Bestandteile aus Insekten befinden. Allerdings müssen die entsprechenden Bezeichnungen auf der Zutatenliste angegeben werden – auf Latein und Deutsch:

  • Hausgrille: "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)"
  • Getreideschimmelkäfer: "Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)"

Ist der Verzehr von Insekten und deren Erzeugnissen unbedenklich?

Die Insekten werden speziell für die Verarbeitung in Lebensmitteln gezüchtet und wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf. So werden die Krabbeltiere etwa 24 Stunden vor ihrer Verarbeitung nicht mehr gefüttert, damit ihr Darm leer ist. Die Insekten sind allgemein also gesundheitlich unbedenklich.

Allerdings müssen Allergiker aufpassen. Wer gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch ist, sollte auf den Verzehr der insektenhaltigen Lebensmittel verzichten. Dies muss laut der EU-Verordnung auf der Verpackung der entsprechenden Produkte klar erkenntlich gemacht werden.

Welche Lebensmittel enthalten bereits Insekten?

Auch wenn die neu zugelassenen Produkte den "Novel Foods" (neuartige Lebensmittel) zugeordnet werden, ist die Idee nicht neu. Insekten werden schon länger in der Lebensmittelproduktion verwendet – das bekannteste Beispiel ist der Farbstoff E 120, das "rote Karmin".

Es besteht aus ausgekochten und zerquetschten Scharlachschildläusen, aus denen ein roter Farbstoff gewonnen wird, der oft in der Lebensmittel-, aber auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt wird.

In diesen Produkten wird laut Vergleichsportal "Codecheck" der Farbstoff unter anderem verwendet:

  • Trolli "Saure Glühwürmchen"
  • m&m's "Crisp"
  • Ehrmann "Obstgarten Erdbeere"
  • Müller "Müllermilch Kirsch-Banane"
  • Mentos: Kaugummi "Full Fruit"

Auch die Gummilackschildlaus, beziehungsweise ihre harzartigen Ausscheidungen, werden als "Schellack" in der Lebensmittelindustrie verwendet. In der Zutatenliste wird der Stoff oft als E 904 aufgelistet. Als Überzug findet Schellack bei Süßigkeiten, Schokolade, Nüssen, Kaffeebohnen und Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung.

In diesen Produkten wird Schellack unter anderem verwendet:

  • Ferrero "Kinder Schoko Bons"
  • Milka "Bunte Kakaolinsen"
  • Mentos: Kaugummi "Pure White"

Vor allem E 120 ist umstritten. Zum einen kann der Farbstoff allergische Reaktionen hervorrufen. Zudem wird der Farbstoff auch in veganen und vegetarischen Produkten verwendet, etwa um Analogfleisch und -wurst einzufärben. Viele Veganer und Vegetarier kritisieren das, da die Produkte durch die Verwendung von Karmin oder Schellack streng genommen nicht mehr rein pflanzlich sind.

Abgesehen davon sind in der Europäischen Union auch getrocknete Mehlwürmer und die europäische Wanderheuschrecke in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form zugelassen. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland auch Produkte wie Insektenburger oder -nudeln zu kaufen, die auch als solche vermarktet werden.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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Verwendete Quellen
  • Amtsblatt der Europäischen Union, "Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission", 3. Januar 2023 (PDF)
  • Amtsblatt der Europäischen Union, "Durchführungsverordnung (EU) 2023/58 der Kommission", 3. Januar 2023 (PDF)
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