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E-Rezept: Start mit Panne für Versicherte von BKK, IKK und DAK


Zahlreiche Versicherte betroffen
E-Rezept startet mit Panne ins neue Jahr

Von t-online, sms

02.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0382437564Vergrößern des BildesE-Rezept: Seit 1. Januar gelten neue Regeln für Ärzte. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Mit dem neuen Jahr kam auch die Pflicht für E-Rezepte bei Arzneimitteln. Doch die neue Regel für Arztpraxen startete bereits mit Problemen.

Seit dem 1. Januar gelten neue Regeln in Arztpraxen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nun für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rezepte elektronisch ausstellen statt auf den gewohnten rosafarbenen Formularzetteln.

Panne: Versicherte von BKK, IKK und DAK betroffen

Doch schon zum Start gab es Probleme: Eine Panne in der E-Rezept-App war dem "Ärzteblatt" zufolge verantwortlich dafür, dass einige nicht auf das Rezept zugreifen konnten. Das teilt auch das "Gematik Fachportal" der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH mit.

"Derzeit liegt eine Störung (...) vor", heißt es in der Mitteilung, deshalb sei aktuell kein Zugriff auf das E-Rezept über die E-Rezept-App möglich, wenn Sie sich über die Apps für Versicherte der BKK, IKK oder DAK anmelden. Die Einlösewege für das E-Rezept mit der Gesundheitskarte (eGK) und dem Papierausdruck seien davon hingegen nicht betroffen. Versicherte der BKK, IKK und DAK könnten diese Einlöseoptionen weiterhin nutzen.

Wie soll das E-Rezept eigentlich funktionieren?

Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert, und die Apotheke wird beim Einstecken der Karte in das Lesegerät autorisiert, es von dort abzurufen. Schon länger sind E-Rezepte über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in Apotheken einlösbar.

Eigentlich bestand die Pflicht für die Ausstellung digitaler Rezepte bereits seit Anfang 2022. Doch ein Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen.

Das Gesetz muss Anfang Februar noch abschließend in den Bundesrat. Das Ministerium wies aber darauf hin, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 gegeben seien, sodass sie ab dann greife.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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