Fragen lohnt sich Zahnärzte klären nicht immer über Zusatzkosten auf

Für einige Leistungen müssen die Versicherten beim Zahnarzt tief in die Tasche greifen. Über die voraussichtlichen Kosten müssen die Zahnärzte laut Gesetz vor Behandlungsbeginn informieren und über Alternativen aufklären. Offenbar geht das in der Praxis manchmal unter.
Zahnärzte klären nicht immer über Kosten auf
Zahnärzte klären ihre Patienten nicht immer über diese Zusatzkosten auf. Das zeigt eine repräsentative Befragung unter anderem im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Demnach gaben vier von zehn Befragten an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Fast jeder Zweite hatte nicht wie vorgeschrieben eine schriftliche Kostenübernahme bestätigt.
Zahnärzte müssen günstige Leistungen anbieten
Zahnärzte mit Kassenzulassung sind außerdem verpflichtet, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten – zum Beispiel das zuzahlungsfreie Amalgam statt einer Kunststofffüllung. Bei privaten Zusatzleistungen benötigen Zahnärzte darüber hinaus eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Patienten.
Dieser Pflicht kommen die Zahnärzte in der Regel auch nach, sagt Prof. Dietmar Oesterreich. "Das liegt auch im Interesse jedes Arztes", erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. "Schließlich möchte kein Zahnarzt einen Patienten verlieren." Allerdings könne es bei der Frage der Kosten gelegentlich zu Unstimmigkeiten kommen. "Dann muss man im Einzelfall immer schauen, woran das lag."
Diese Leistungen verursachen Zusatzkosten
Für diese Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte selbst zahlen:
- Professionelle Zahnreinigung
- Optisch ansprechenderer Zahnersatz
- Höherwertige Füllungen
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.