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Appell der Kassenärzte: Ausreichender Schutz bei digitalen Patientenakten?


Kassenärzte stellen Forderungen
Wie sicher wird die elektronische Patientenakte?

Von dpa
Aktualisiert am 29.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Stethoskop vor einem Bildschirm mit einer digitalen Patientenakte.Vergrößern des BildesEin Stethoskop vor einem Bildschirm mit einer digitalen Patientenakte. (Quelle: Stefan Sauer/dpa)
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Wann kommen elektronische Gesundheitsakten, von denen Patienten einmal profitieren sollen? Und welche Vorkehrungen sind für sensible Informationen nötig? Mediziner warnen vor möglichen offenen Flanken.

Die Kassenärzte verlangen für künftige digitale Patientenakten eine Sicherung gegen Manipulationen. Zwingend sei beispielsweise eine sichere Übertragung.

"Es muss gewährleistet werden, dass medizinische Daten stimmen und Befunde nicht verfälscht werden – also dass ein Röntgenbild auch nach dem dritten Mal Hin- und Herschicken noch so aussieht wie vorher", sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Zudem werde jeder Patient für sich entscheiden müssen, welche Daten er elektronisch verfügbar haben wolle und welche nicht.

Digitalisierung könnte Diagnosen erleichtern

Um einen Mehrwert zu erreichen, müssten digitale Akten für Ärzte gut durchsuchbar sein, machte Gassen deutlich. "Heute kommen Patienten mit einer Plastiktüte mit Röntgenbildern und Arztbriefen aus den letzten 20 Jahren. Dann wühlt sich der Arzt da drei Stunden durch und findet mit Glück einen relevanten Befund und nicht nur den vom Armbruch als Kind." Damit dies digital schneller gehe, brauche man eine Art Indexierbarkeit, um sagen zu können: "Ich will die Laborbefunde der letzten sechs Monate, und dann müssen die identifizierbar herauspoppen."

Die Bundesregierung strebt bis 2021 die Einführung elektronischer Patientenakten an, die Versicherte freiwillig nutzen können. Auf eine grundsätzliche Struktur haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Vorgesehen sind drei Bereiche: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.

"Was Patienten mit ihrer Akte machen, kann dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes sein", sagt der KBV-Chef. "Das ist die Hoheit des Patienten. Ob er es in den Tresor legt, bei Facebook postet, oder beim Kegelabend mit seinen Freunden teilt, muss jeder selbst entscheiden."

Zurückhaltend äußerte sich Gassen zu Einsatzfeldern für künstliche Intelligenz in Arztpraxen. Helfen könne sie etwa beim Auswerten komplexer Laborbefunde. Bei allem, wo menschliche Wärme und Zuwendung gefragt seien, sei dies aber ebenso wie Robotik keine erstrebenswerte Variante. "Ich warne davor, eine künstliche Intelligenz Diagnosen stellen zu lassen. Es wird ärztliche Sache bleiben, Dinge zusammenzuführen und für die individuelle Patientensituation zu werten."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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