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Ein Gericht in Lüneburg hält die Schließung des Heide Parks für nicht angemessen.
In Lüneburg hat das Verwaltungsgericht die coronabedingte Schließung des Heide Parks Soltau für nicht angemessen erklärt. Der Freizeitpark dürfe mit Hygienekonzept öffnen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Neben einer Test- und Maskenpflicht für Besucher stehe ein Testzentrum am Park bereit und es dürfte höchstens die Hälfte der maximalen Besucherzahl hinein. Die Betreiberin müsse zudem alle im Publikumsbereich eingesetzten Mitarbeiter vor Arbeitsantritt auf das Coronavirus testen lassen. So werde die Ausbreitung des Virus ähnlich effektiv verhindert wie bei einer Schließung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
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