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Rente: Zählt Arbeiten im EU-Ausland für die Grundrente?


Rentenfrage
Zählt ein Arbeitsaufenthalt im Ausland für die Grundrente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 13.08.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 152739599Vergrößern des BildesEin älterer Herr bei der Feldarbeit (Symbolbild): Auch Arbeit im EU-Ausland ist für die Grundrente relevant. (Quelle: IMAGO/Miguel Serrano)
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Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zur Rente. Heute: Werden Arbeitsaufenthalte im EU-Ausland, etwa in Ungarn, für die Grundrente angerechnet?

Ja, für die Prüfung der mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten werden auch Zeiten in Ländern berücksichtigt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder für die das EU-Recht gilt, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Ausgenommen hiervon sind Zeiten in den USA und der Türkei", sagt der Experte t-online.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Die ungarischen Beitragszeiten können jedoch, aufgrund der Mitgliedschaft Ungarns in der Europäischen Union, grundsätzlich als Grundrentenzeiten anerkannt werden. "Beachten Sie aber: Ausländische Zeiten mit Pflichtbeiträgen wegen Arbeitslosigkeit oder gleichgestellte Zeiten mit Arbeitslosigkeit zählen nicht für die Grundrente", so Manthey weiter.

Der Zuschlag selbst werde indes nur aus deutschen Zeiten berechnet. Zeiten im Ausland werden für die Berechnung der Höhe des Zuschlags nicht berücksichtigt, sondern eben nur für die Grundrentenzeiten.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Dirk Manthey, DRV Bund
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