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Wegweisendes Urteil: Warum die häusliche Pflege deutlich teurer wird


Wegweisendes Urteil
Warum die häusliche Pflege deutlich teurer wird

Von dpa, afp, t-online, mak

25.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Eine Pflegekraft hält die Hand einer Seniorin (Symbolbild): Die häusliche Pflege wird bald deutlich teurer.Vergrößern des BildesEine Pflegekraft hält die Hand einer Seniorin (Symbolbild): Die häusliche Pflege wird bald deutlich teurer. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Bislang wurde der Mindestlohn in der häuslichen Pflege nicht bei Bereitschaftszeiten fällig. Nun ist ein wichtiges Urteil gefallen – mit Folgen für Menschen, die eine ausländische 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen.

Sie kochen, putzen, kaufen ein, helfen alten Menschen bei der Körperpflege und leisten ihnen Gesellschaft: Zehntausende Betreuungskräfte aus dem Ausland arbeiten in deutschen Haushalten.

Zu ihrer Bezahlung hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt ein Grundsatzurteil gefällt, das nach Einschätzung von Fachleuten heftige Auswirkungen auf die Pflege zu Hause haben wird. t-online erklärt, was das Gericht entschieden hat – und was das für Sie bedeutet.

Was hat das Gericht entschieden?

Ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (5 AZR 505/20). Dieser gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die meist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten.

"Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Er machte deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse "und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten".

Geklagt hatte eine Bulgarin

Für den Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht sorgte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich.

Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, soll vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden, entschieden die Bundesrichter.

Sie verwiesen den Fall der Frau, die als "Sozialassistentin" in Bulgarien eingestellt und 2015 nach Deutschland vermittelt worden war, an das Landesarbeitsgericht zurück.

Was bedeutet das Urteil für mich und meine Familie?

Das Urteil bedeutet für die ausländischen Arbeitnehmer einen deutlich höheren Lohn. Denn künftig haben sie auch Anspruch auf eine Entlohnung von Bereitschaftszeiten.

Umgekehrt heißt das: Die Kosten für die häusliche Pflege dürften jetzt stark steigen. Bei einer 24-Stunden-Pflege wurden bislang oftmals nicht alle Stunden als Arbeitsstunden gezählt – und so auch nicht vergütet. Das darf nicht mehr sein, die Zahl der Stunden, die mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen, steigt also an. Lassen Sie Angehörige daheim pflegen, müssen Sie dafür also mehr zahlen.

Urteil löst "Tsunami" aus

"So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist: Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind", erklärte Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund und warnte vor einer Kostenexplosion.

Es sind nach seinen Angaben mindestens 100.000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Haushalten beschäftigt. Hinzu kämen schätzungsweise 200.000 Menschen, die ohne schriftliche Vereinbarung als Betreuungskraft arbeiteten, also auch schwarz beschäftigt sind.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagt den Zeitungen der Funke Mediengruppe, nach dem Urteil drohe der häuslichen Pflege ein "Armageddon".

Was sagt die Politik zu dem Urteil?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt. Es sei "wegweisend und richtig", sagte Heil am Freitag in der Sendung "Frühstart" der Sender RTL und ntv. "Arbeit hat eine Würde. Egal ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben Sie einen anständigen Lohn verdient."

Es sei nicht in Ordnung, dass Menschen aus Mittel- und Osteuropa und anderen Teilen der Welt "bei uns 24 Stunden im Haus gehalten werden und nicht wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt werden", sagte Heil. Wegen der nun höheren Kosten für die Angehörigen von Pflegebedürftigen forderte Heil eine Verbesserung der Pflegeversicherung. Es habe eine Pflegereform gegeben.

"Das ist die Verantwortung meines Kollegen Jens Spahn, aber das reicht ja offensichtlich für die häusliche Pflege nicht", kritisierte Heil. Er forderte eine konsequente "Pflege-Bürgerversicherung". Ziel sei, "auch im Haushalt lebende pflegedürftige Personen besser absichern und unterstützen zu können", sagte der Minister.

"24-Stunden-Betreuung muss zum Megathema werden"

Auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung sieht nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege großen Handlungsbedarf.

"Die 24-Stunden-Betreuung muss deshalb zu einem Megathema der Politik werden, mit dem Ziel, weder funktionierende Pflegesettings zu zerstören noch prekäre Arbeitsbedingungen und fragwürdige rechtliche Konstellationen zu tolerieren", sagte Andreas Westerfellhaus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Neben Fragen des Mindestlohns seien "unzulässige Arbeitszeiten, mangelnde Integration und soziale Absicherung, aber auch unklare Qualifikation und Haftung nur einige der kritischen Punkte", fügte er hinzu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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