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Wohn-Riester im Todesfall - Welche Regelungen gelten?


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Wohn-Riester im Todesfall: Welche Regelungen gelten?

sj (CF)

Aktualisiert am 15.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Was passiert mit dem angesparten Wohn-Riester-Betrag, wenn beim Geförderten plötzlich der Todesfall eintritt? Zunächst erfolgt die übliche Güter- und Vermögensaufteilung auf etwaige Erben.

Übernahme durch Ehepartner möglich

Im nächsten Schritt müssen die Erben den auf dem Wohnförderkonto angesparten Betrag versteuern. Dies ist zu verhindern, wenn der Ehepartner die geförderte Immobilie sowie den angeschlossenen Wohn-Riester-Vertrag innerhalb von 12 Monaten übernimmt. Wohlgemerkt verlangt das Finanzamt nicht die Rückzahlung der bis dato erlangten Steuervorteile oder Zuschüsse.

Im letzten Schritt wird das Wohnförderkonto aufgelöst. Sofern sich auf dem Konto des Verstorbenen noch ein Saldo befindet, ist dieses in seiner letzten Einkommensteuerfestsetzung zuzurechnen. Dieser Fall liegt dann vor, wenn die entnommenen Guthaben nicht vollständig in den Vertrag zurückbezahlt wurden.

Verschiedene Ausnahmen

Sofern der Geförderte nach vollständiger Tilgung den Todesfall erleidet, bleiben die Erben auf den verbliebenen Steuerforderungen vollständig sitzen. Die Steuerlast entfällt, sofern der Geförderte vor seinem Ableben die Einmalversteuerung zum Rentenbeginn ausgewählt hat. In einem solchen Fall ist die Steuer bereits vollständig beglichen, sodass die Erben frei über das Wohneigentum verfügen können.

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