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Renten-Tipp: Bei Witwenrenten gelten höhere Einkommensgrenzen


Renten-Tipp
Bei Witwenrenten gelten höhere Einkommensgrenzen

Von dpa
22.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt.Vergrößern des Bildes
Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt. Seit Anfang Juli gelten hierfür neue Einkommensgrenzen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Seit Anfang Juli gelten neue Einkommensgrenzen für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Wer eine entsprechende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt.

Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente, wie dieDeutsche Rentenversicherung Bunderläutert.

Der Freibetrag ist dabei abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers. Zum 1. Juli ist er von 873 auf 903 Euro in Westdeutschland und von 842 auf 877 Euro in Ostdeutschland gestiegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers hat sich der Freibetrag um 191 Euro im Westen und um 186 Euro im Osten erhöht.

Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen alten und neuen Bundesländern ändern.

Fragen zu Auswirkungen beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 4800.

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