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Schluss mit langer Laufzeit: Mit Fairen-Verbraucherverträge-Gesetz geht Kündigen leichter


Schluss mit langer Laufzeit
Mit Fairen-Verbraucherverträge-Gesetz geht Kündigen leichter

Von dpa
02.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Nie wieder Ärger über versäumte Kündigungsfristen? Viele Laufzeitverträge sind nach Ablauf der Mindesvertragslaufzeit künftig monatlich kündbar.Vergrößern des BildesNie wieder Ärger über versäumte Kündigungsfristen? Viele Laufzeitverträge sind nach Ablauf der Mindesvertragslaufzeit künftig monatlich kündbar. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Hannover (dpa/tmn) - Was bei Handyverträgen schon seit dem vergangenen Jahr gilt, greift jetzt auch für viele andere Laufzeitverträge: Wer zum Beispiel ein neues Fitnessstudio- oder Streamingdienst-Abo abschließt, kann seinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen.

Eine automatische Vertragsverlängerung gleich um ein ganzes Jahr, ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Das teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.

Die Neuerung des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes gilt für alle seit dem 1. März abgeschlossenen Neuverträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor Vertragsschluss prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der neuen Rechtslage entsprechen, rät Christopher Vernon, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Enthalten die AGB die Neuerung nicht, können Betroffene den Anbieter darauf hinweisen und eine Anpassung fordern." Zwar seien anderslautende Klauseln letztlich ungültig, die Anpassung könne aber einen späteren Rechtsstreit vermeiden.

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