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Rentenbesteuerung
Wie viel Steuern muss ich bei einer Rente von 1.300 Euro zahlen?


Aktualisiert am 18.08.2023Lesedauer: 3 Min.
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Eine ältere Frau zählt Euroscheine (Symbolbild): Auch als Rentner sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau zählt Euroscheine (Symbolbild): Auch als Rentner sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen. (Quelle: Marijan Murat/dpa)

Auch die Rente ist ein Einkommen, auf das Sie Steuern zahlen müssen. Bei 1.300 Euro pro Monat ist der Betrag aber überschaubar – oder sogar null.

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind und wie hoch Ihre Rentenbezüge ausfallen. Wir zeigen Ihnen, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gilt.

Wie hoch sind die Steuern bei 1.300 Euro Rente?

Um zu berechnen, wie hoch die Steuern bei einer Rente von 1.300 Euro brutto im Monat für Sie sind, müssen Sie zunächst wissen, welcher Rentenfreibetrag für Sie gilt. Dieser greift zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag, den alle Steuerzahler erhalten.

Der Rentenfreibetrag ist anders als der Grundfreibetrag keine absolute Summe, sondern ein prozentualer Anteil. Der verbleibende Prozentanteil ist der Teil Ihrer Rente, für den Sie grundsätzlich Steuern zahlen müssen.

Der Rentenfreibetrag schrumpft mit jedem Jahr, das Sie später in Rente gehen. Gehen Sie erst 2040 in Rente, soll er nach jetzigem Stand auf null gesunken sein. Von da an müssten Neurentner also ihre gesamte Rente versteuern. Wenn da nicht noch der Grundfreibetrag wäre (siehe Tabelle unten).

Erst wenn Sie als Rentner mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil nämlich oberhalb dieses Betrags liegen, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Und auch nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2022 wurde er nachträglich auf 10.347 Euro angehoben (20.694 Euro für Ehepaare).

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Liegt Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nun über dem Grundfreibetrag, wird Einkommensteuer fällig. Und zwar so: Ab dem ersten Euro, der darüber liegt, greift der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Dabei bleibt es jedoch nicht.

Denn wegen des progressiven Steuertarifs wird der Steuersatz höher, je höher Ihre Rentenbezüge sind. Genauer: Jeder Euro, der wiederum über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet. Mehr zur Funktionsweise der Rentenbesteuerung lesen Sie in unserem gesonderten Ratgeber.

Beispielrechnung

Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.300 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch:

Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind Single, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Karlsruhe. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.300 Euro Rente im Monat beziehen, also 15.600 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 3.120 Euro steuerfrei (20 Prozent von 15.600 Euro). Andersherum sind die restlichen 12.480 Euro im Jahr 2020 steuerpflichtig.

Da es 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 3.120 Euro Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 15.600 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 15.600 Euro also auch 2021 12.480 Euro versteuern (15.600 Euro -3.120 Euro oder 80 Prozent von 15.600 Euro).

Von den 12.480 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent). Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 15.600 Euro. Da 10,95 Prozent von 15.600 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.708 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 10.772 Euro (12.480 Euro -1.708 Euro).

Diese 10.772 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 10.634 Euro.

Wie viel Steuern Sie nun im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2020 wären das 186 Euro.

Wichtig

Jede Rentensteigerung im Laufe Ihres Ruhestands ist für Sie voll steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag greift dort also nicht. Da gleichzeitig aber auch der Grundfreibetrag steigt, wirkt sich das meist kaum aus.

Wie viel Steuern Sie bei einer Rente von 1.300 Euro im Monat zahlen müssen, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, zeigt die folgende Tabelle. Der Einfachheit halber haben wir unterstellt, dass sich die Rente zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem darauffolgenden Jahr nicht erhöht hat. In der Realität dürfte die Einkommensteuer also ein paar wenige Euro mehr betragen.

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