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Grundsteuer: Klage gegen Berechnung in Baden-Württemberg


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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Eigenes Berechnungsmodell
Steuerzahlerbund klagt gegen Grundsteuer in Baden-Württemberg


08.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Grundsteuerbescheid (Symbolbild): Noch immer haben Millionen Eigentümer keine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben.Vergrößern des Bildes
Grundsteuerbescheid (Symbolbild): Noch immer haben Millionen Eigentümer keine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa)

Die neue Grundsteuer hat bereits bei vielen Eigentümern für Ärger gesorgt. In Baden-Württemberg beschäftigt sie jetzt sogar die Gerichte.

Egal ob Villa oder altes Häuschen – in Baden-Württemberg kann es passieren, dass Eigentümer ab 2025 gleich viel Grundsteuer dafür zahlen müssen. Schuld ist die besondere Art der Berechnung, die sich von jener in den anderen Bundesländern unterscheidet. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hält das für verfassungswidrig und hat deshalb zusammen mit weiteren Verbänden Musterklage beim Finanzgericht des Bundeslandes eingereicht.

"Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden sowie der Verband Wohneigentum fordern die Finanzverwaltung demnach auf, die Grundsteuerwertbescheide so lange nur vorläufig zu erlassen, bis die Entscheidung über die Musterklage rechtskräftig ist.

So berechnet sich die Grundsteuer in Baden-Württemberg

Die neue Grundsteuer B, also die Grundsteuer auf Wohngrundstücke, berechnet sich in Baden-Württemberg nach dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell. Damit ist das Bundesland eines von fünf Ländern, die sich nicht dem Bundesmodell angeschlossen haben, sondern ihr eigenes Berechnungsmodell nutzen.

In Baden-Württemberg bildet damit künftig der Bodenwert die Grundlage, für den im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen werden: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Das heißt: Je größer das Grundstück und je höher der Bodenrichtwert, desto mehr Grundsteuer zahlen Eigentümer letztlich. Welche Art von Wohngebäude sich auf dem Grundstück befindet, ist für die Höhe der Steuer hingegen unerheblich. Mehr dazu, wie sich die Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnet, lesen Sie hier.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Sollten Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben und einen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt erhalten haben, empfehlen die Verbände, Einspruch dagegen einzulegen. Allerdings müssen sie sich dafür an die einmonatige Frist halten. Wie sich diese berechnet und wie genau Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen, lesen Sie hier.

Auf Basis des Grundsteuerwertbescheids legen die Kommunen 2024 ihre Hebesätze für die Grundsteuer fest. Sie sind dazu angehalten, diese so zu gestalten, dass sich das Steueraufkommen insgesamt auf dem gleichen Niveau hält. Der einzelne Eigentümer kann aber trotzdem mehr oder weniger stark belastet werden.

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft bald ab

Obwohl die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung immer näher rückt, meldeten zuletzt viele Bundesländer, dass bisher gerade einmal rund die Hälfte der Eigentümer dieser Pflicht nachgekommen sei. Die Frist war bereits von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verschoben worden.

Die Grundsteuererklärungen sind nötig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisher geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat (mehr dazu hier). Die neuen Grundsteuerwerte ersetzen dann die alten und für ungerecht befundenen Einheitswerte, die im Westen auf Daten von 1964 und im Osten von 1935 basierten.

Verwendete Quellen
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