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Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt


Steuererklärung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt - erster Schritt zum Eigentumsübertrag

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Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Für den Fall eines Immobilienkaufs sollten Sie auf jeden Fall den Betrag für die Zahlung der Grunderwerbsteuer flüssig haben. Diese Zahlung ist die absolute Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Erfahren Sie hier mehr!

Das Grundbuchamt und seine Bedeutung

Sie haben den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet und freuen sich darauf, dass Ihre neu erworbene Immobilie jetzt Ihnen gehört. Ganz so einfach ist es nicht. Damit Sie offiziell Eigentümer werden können, müssen Sie in der Abteilung I des Grundbuches vermerkt sein. Das Grundbuchamt wird jedoch erst aktiv, wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, den Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer, vorlegen.

Je nach Finanzbehörde dauert die Ausstellung vom Tag der Überweisung bis zu vier Wochen. Diese Frist kann zeitlich kritisch werden, wenn die Zahlung des Kaufpreises beispielsweise sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgen soll.

Vom Notar zur Bank

Die Bank wird die Zahlung des Kaufpreises erst veranlassen, wenn das Darlehen unter Dach und Fach ist. Dies setzt allerdings voraus, dass für die Bank eine Grundschuld eingetragen werden kann. Dieser Eintrag kann jedoch erst erfolgen, wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen. Das wiederum setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt voraus.

Der erste Weg nach der Protokollierung sollte Sie also zur Bank führen, um die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu leisten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das Vorgehen in Bezug auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist jedoch identisch.

So kürzen Sie die Dauer ab

Damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt so schnell wie möglich vorliegt, gibt es zwei Wege. Als eine Alternative bietet es sich an, mit der Zahlungsbestätigung der Grunderwerbsteuer durch die Bank zu ihrem Finanzamt zu fahren und diese dort vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt wird dann sehr zeitnah ausgestellt. Je nach Grundbuchamt ist es auch ausreichend, die Zahlungsbestätigung der Bank dort direkt vorzulegen.

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