Anzeige
Lohnsteuerhilfe Bayern rät Finanzamt an Kosten für den Winterdienst beteiligen
Von dpa
15.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
München (dpa/tmn) - Die Ausgaben für einen Winterdienst vor der Haustür können die Steuerlast mindern. Ein Teil der Rechnung ist als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer anrechenbar, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Jedes Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 4000 Euro steuermindernd an. Berücksichtigt werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu 20 Prozent. Wichtig ist aber, dass das Finanzamt nur Überweisungen akzeptiert, nicht jedoch Barzahlungen. Der Steuerbonus gilt dabei nicht nur für das Streuen und Räumen auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf öffentlichen Gehwegen.
ShoppingAnzeigen
Fatales erstes Quartal
Nicht krankenversichert
Manager Dirk Voeste
Von Frederike Holewik
Kompromiss abgelehnt
Suche nach neuen Absatzmärkten
Gewinn hat sich halbiert
Genervte Kunden beschweren sich
Von Philipp Michaelis
Überforderung bei Rushhour
Alle Aktien der Indizes
Anlage-Trends
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien