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Hartz IV, Bafög, Mietpreisbremse: Das ändert sich für Verbraucher im April


Maßnahmen in Corona-Krise
Mieterschutz und Hartz IV – was sich für Verbraucher ändert

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 31.03.2020Lesedauer: 4 Min.
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Kurzarbeit, Kinderzuschlag, BAföG: Das ändert sich alles im April. (Quelle: Glomex)

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf die Verbraucher aus, etwa beim Mieterschutz oder dem Notfall-Kinderzuschlag. Doch es gibt noch unabhängig von Corona Änderungen, die ab April für Verbraucher gelten.

Die Corona-Pandemie beherrscht derzeit Deutschland. Das hat auch Auswirkungen für die Verbraucher. So ist es beispielsweise einfacher, an den Kinderzuschlag zu kommen. Außerdem werden Mieter vor Kündigungen geschützt.

Doch auch abseits von Maßnahmen in der Corona-Krise ändert sich für Verbraucher so einiges ab April. Ein Überblick:

Mieterschutz

Menschen, die wegen Zahlungsausfällen ihre Miete nicht mehr bezahlen können, soll geholfen werden. Für sie gilt: Ihnen darf wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden.

Das gilt für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni diesen Jahres. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen.

Mietpreisbremse

Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. In Kommunen, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Durch die jetzige Verschärfung können Mieter erstmals zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern – für bis zu zweieinhalb Jahre.

Luftverkehrssteuer

Die Luftverkehrssteuer steigt, auch wenn derzeit die meisten Flugzeuge am Boden bleiben. Für die Verbraucher könnte sich das auf die Ticketpreise auswirken. Momentan ist das ohnehin egal – die meisten Flüge sind wegen der Corona-Krise gestrichen.

Für die Zeit nach der Corona-Krise aber hier ein Überblick über die Erhöhung (in Prozent):

Angaben in Euro Steuer ab April Erhöhung
innerhalb Europas 13,03 5,53
mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometer 33,01 9,58
Fernflüge 59,43 17,25

Adoption von Stiefkindern

Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren "eheähnlich" zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.

Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.

Bau-Mindestlöhne

Der Mindestlohn in der Baubranche steigt: Für Hilfsarbeiter (Lohngruppe 1) steigt er von aktuell 12,20 Euro auf 12,55 Euro pro Stunde sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland.

Auch der Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 2) steigt – allerdings nur in Westdeutschland (um 20 Cent auf 15,40 Euro pro Stunde) und in Berlin (um 20 Cent auf 15,25 Euro). In Ostdeutschland gibt es keinen Mindestlohn für Facharbeiter.

Notfall-Kinderzuschlag

Für Familien mit kleinen Einkommen wird der Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ) wegen der Corona-Krise deutlich erleichtert. Er beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind beträgt. Er wird nun auch "Notfall-" genannt.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate die Berechnungsgrundlage, nun müssen Eltern nur noch den Gehaltszettel des vergangenen Monats vorlegen. Die Erleichterung gilt bis zum 30.September diesen Jahres.

Generell gibt es folgende Voraussetzungen für den KiZ:

  • Ihr Kind lebt im selben Haushalt mit Ihnen und Sie bekommen Kindergeld.
  • Paare müssen mindestens 900 Euro brutto, Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdienen.
  • Sie hätten zusammen mit Wohngeld, Kindergeld und zusätzlich Kinderzuschlag genügend Geld, um den Bedarf der Familie zu decken.
  • Das Einkommen, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird zu 45 Prozent auf den KiZ angerechnet. Das Einkommen darf nicht so hoch sein, dass sich der Kinderzuschlag auf Null reduziert.
  • Ihr Erwerbseinkommen, etwaiges Wohngeld und der Kinderzuschlag dürfen zusammen höchstens 100 Euro höher sein als ein möglicher Anspruch auf Hartz IV.

Bafög-Rückzahlung

Es gelten neue Regeln für das Zurückzahlen des Bafög, also der staatlichen Förderung für Studenten. Künftig müssen Bafög-Bezieher monatlich bis zu 130 Euro zurückzahlen – für die Dauer von maximal 77 Monaten, bislang betrug die Monatsrate maximal 105 Euro. Die maximale Summe, die man zurückzahlen muss, erhöht sich jedoch nur um zehn Euro auf 10.010 Euro.

Für Geringverdiener gilt: Diejenigen, die wegen eines zu niedrigen Einkommens weniger als 130 Euro pro Monat zurückzahlen können, haben nach 77 Monatsraten ebenfalls ihre Bafög-Schulden vollständig beglichen. Das gilt auch, wenn sie nicht die maximale Summe von 10.010 Euro zurückgezahlt haben.

Wegen der Corona-Krise gelten einige Ausnahmen:

  • Die Fristen, um Unterlagen für den Antrag einzureichen, dass man von der Zurückzahlung befreit wird, werden auf bis zu sechs Monate ausgedehnt.
  • Die Form der Nachweise wurde gelockert: So soll es auch möglich sein, ohne persönliches Erscheinen eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt abzulegen, wenn Unterlagen derzeit nicht eingereicht werden können.
  • Wer zurzeit seinen Beitrag nicht zurückzahlen kann, der kann diese Schulden bis auf weiteres auf zwei Jahre ausdehnen. Bisher war das nur für ein Jahr möglich.

Den Interessen der Bafög-Bezieher, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, "wird durch diese Anpassungen im Verwaltungsvollzug also vollständig Rechnung getragen werden können", teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf t-online.de-Anfrage mit.

Hartz-IV-Antrag

Für den Antrag auf Grundsicherung die fällt die Vermögensprüfung weg – und zwar ab dem 1. April für sechs Monate. Zudem entfällt die Überprüfung der Wohnungsgröße. Damit droht niemandem der Verlust seiner Wohnung, weil sie zu groß ist, um die Kosten dafür vom Amt gezahlt zu bekommen.

Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können ebenso telefonisch oder online gestellt werden.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • deutsche-handwerks-zeitung.de
  • ing.de
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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