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BGH-Urteil: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf


BGH-Urteil
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf gibt es Schadensersatz

Von dpa
Aktualisiert am 16.07.2015Lesedauer: 1 Min.
Wenn der Vermieter seine Wohnung selbst braucht, muss der Mieter in der Regel ausziehen.Vergrößern des BildesWenn der Vermieter seine Wohnung selbst braucht, muss der Mieter in der Regel ausziehen. (Quelle: westend61/imago-images-bilder)
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Wenn ein Vermieter Eigenbedarf vortäuscht, kann ihn das teuer zu stehen kommen: Mieter können in diesem Fall Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine jahrelange Rechtsprechung bekräftigt.

Den Richtern lag die Schadenersatzklage eines Mieters aus Koblenz vor. Ihm wurde gekündigt, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte.

Prozess endete mit Vergleich

Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf sich beide Parteien per Vergleich einigten. Der Mieter zog aus, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie in die Wohnung ein.

Der Mieter musste nach dem Umzug mehr Miete zahlen und hatte einen längeren Weg zur Arbeit. Dafür und für seine Kosten des ersten Prozesses - insgesamt rund 25.800 Euro - forderte er nun finanziellen Ersatz. Er scheiterte beim Landgericht Koblenz.

Der BGH hingegen gab ihm recht. In dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil wies er den Fall zur erneuten Beurteilung an das Landgericht zurück. Mit dem Vergleich habe der Mieter nicht auf eventuelle Schadenersatzansprüche verzichtet, hieß es.

"Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für den Vermieter teuer werden", kommentierte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund das Urteil.

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