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Gut verzinste Scala-Verträge: Sparkasse Ulm knickt ein


Gut verzinste Sparverträge
Sparkasse Ulm knickt ein

Von dpa, t-online
18.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Sparkasse Ulm mit dem Münster im Hintergrund: Streit um gutverzinste SparverträgeVergrößern des BildesSparkasse Ulm mit dem Münster im Hintergrund: Streit um gutverzinste Sparverträge (Quelle: dpa-bilder)
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Der Streit um gute verzinste Scala-Sparverträge hat die Sparkasse Ulm offenbar zum Umdenken bewogen. Sie versucht nun, die erhitzten Gemüter zu besänftigen. "Wir haben nicht beabsichtigt, Verträge zu kündigen, wir haben keine gekündigt und aus heutiger Sicht haben wir es auch nicht vor", sagte der Vorstandsvorsitzende Manfred Oster auf der Bilanzpressekonferenz in Ulm.

Die Bank hatte Tausende Kunden zuvor aus besonders lukrativen Anlageprodukten gedrängt, weil sie sich wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase in ihrer Kreditvergabe gefährdet sieht. Darüber ist mittlerweile ein Rechtsstreit entbrannt.

Das macht sich auch in der Bilanz des Geldhauses bemerkbar: Um Risiken vorzusorgen, seien dazu bereits Rückstellungen gebildet worden, sagte Oster. Zu der Höhe wollte er sich allerdings nicht äußern.

Streit um Kündigung

Im laufenden Gerichtsverfahren will ein Anwalt mehrerer Sparer die Frage geklärt wissen, ob die Sparkasse die Scala-Verträge ordentlich kündigen kann. Mehr als 13.500 Sparer wurden nach Angaben der Ulmer Sparkasse bereits "umberaten". 4000 Kunden beharren hingegen darauf, in ihren Verträgen zu bleiben.

Am 4. August gehen die Verhandlungen vor dem Landgericht weiter. "Wir sind einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung aufgeschlossen", betonte Oster. Er kündigte aber auch an, die Urteilsbegründung genau zu lesen - egal wie die Verhandlung ausgehe. Auf die Frage, ob eine Entscheidung zugunsten der Kläger existenzgefährdend für die Sparkasse wäre, antwortete er lediglich: "Wir sind solide unterwegs."

Sparkasse muss Verträge durchziehen

Die Scala-Verträge sind mit einem steigenden Bonus-Zinssatz ausgestattet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wies bereits 2013 darauf hin, dass die Sparkasse an die Verträge gebunden sei, auch wenn sie sich für sie nicht mehr rechneten. Die Sparverträge könnten auch nicht vonseiten der Sparkasse mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Eine entsprechende Unterlassungserklärung mussten sich die Verbraucherschützer allerdings erst vor Gericht erstreiten. Mitte Juni 2014 stimmte die Sparkasse schließlich zu.

Verbraucher, die aufgrund der Kündigungsdrohung Alternativangebote angenommen haben, sollten wieder ihre alten Verträge bekommen, forderte die Verbraucherzentrale. Man werde dies weiter beobachten.

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